Hallo,
Ein Bekannter hat ein Problem und ich wollte gerne wissen wie es mit der Rechtslage ist.
Also er hat am Montag ein Auto gekauft, und der Verkäufer hat ihm den Kaufvertrag förmlich aufgedrängt. Es handelt sich hierbei um einen Citroen ZX, BJ.92, 88PS etc…
Der Verkäufer der in einem Autohaus tätig ist und ihm diesen Wagen auch dort angeboten hat, hat den Wagen als Privat verkauft. Der Bekannte hat dafür 660€ gezahlt, ein paar Mängel des Wagens hat er ihm genannt, z.B. dass eine Tür hinten nicht aufgeht, Spiegelglass Links defekt und ne kleine Beule am Radlauf. So nun hat er das Auto gekauft, aber er stellte noch bevor er den Wagen abholen konnte fest, dass die Versicherung für dieses Auto zu hoch ist. Deswegen lies er das Auto im Autohaus, der Verkäufer meinte es kann noch 14Tage da stehen. Der Bekannte wollte das nun bei Ebay anbieten und ist deshalb hingefahren um Fotos zu schießen. Er stellte nun fest, dass die restlichen Türen auch nicht aufgehen. Die Zentral Veriegeln funktioniert garnet, was ja im Prinzip ein Mangel ist, der schon sehr Imens ist. Als er die Beifahrer Tür von Innen öffnen wollte ist sogar dieser Verschluss Knopf einfach abgefallen, so als ob nur einfach reingesetzt. Im Kaufvertrag hat der Verkäufer angegeben ZV nicht OK, was aber nur auf die eine hintere Tür bezogen war. Was dem Bekannten noch aufgefallen ist, als er den Wagen Fotografieren wollte, war ein 10cm langer Kratzer an der Linken hinteren Tür, was der Verkäufer aber auch nicht gesagt bzw. im Vertrag angegeben hat. Somit sind schon 3Punkte, die er im Vertrag nicht angegeben hat. Die Schlüssel blieben noch im Autohaus, somit bin ich noch garnet mit dem Auto irgendwo hingefahren. Ich würde sagen das ist doch nen Betrugsfall, er hat mir diese Mängel verschwiegen. Kann ich mein Geld zurück verlangen und vom Kaufvertrag zurück tretten? Wie seht ihr das?
Danke schonmal, und bitte sagt mir eure Meinung
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Gruß
Martin