Vom Autokauf zurück treten

Hallo,
Ein Bekannter hat ein Problem und ich wollte gerne wissen wie es mit der Rechtslage ist.
Also er hat am Montag ein Auto gekauft, und der Verkäufer hat ihm den Kaufvertrag förmlich aufgedrängt. Es handelt sich hierbei um einen Citroen ZX, BJ.92, 88PS etc…
Der Verkäufer der in einem Autohaus tätig ist und ihm diesen Wagen auch dort angeboten hat, hat den Wagen als Privat verkauft. Der Bekannte hat dafür 660€ gezahlt, ein paar Mängel des Wagens hat er ihm genannt, z.B. dass eine Tür hinten nicht aufgeht, Spiegelglass Links defekt und ne kleine Beule am Radlauf. So nun hat er das Auto gekauft, aber er stellte noch bevor er den Wagen abholen konnte fest, dass die Versicherung für dieses Auto zu hoch ist. Deswegen lies er das Auto im Autohaus, der Verkäufer meinte es kann noch 14Tage da stehen. Der Bekannte wollte das nun bei Ebay anbieten und ist deshalb hingefahren um Fotos zu schießen. Er stellte nun fest, dass die restlichen Türen auch nicht aufgehen. Die Zentral Veriegeln funktioniert garnet, was ja im Prinzip ein Mangel ist, der schon sehr Imens ist. Als er die Beifahrer Tür von Innen öffnen wollte ist sogar dieser Verschluss Knopf einfach abgefallen, so als ob nur einfach reingesetzt. Im Kaufvertrag hat der Verkäufer angegeben ZV nicht OK, was aber nur auf die eine hintere Tür bezogen war. Was dem Bekannten noch aufgefallen ist, als er den Wagen Fotografieren wollte, war ein 10cm langer Kratzer an der Linken hinteren Tür, was der Verkäufer aber auch nicht gesagt bzw. im Vertrag angegeben hat. Somit sind schon 3Punkte, die er im Vertrag nicht angegeben hat. Die Schlüssel blieben noch im Autohaus, somit bin ich noch garnet mit dem Auto irgendwo hingefahren. Ich würde sagen das ist doch nen Betrugsfall, er hat mir diese Mängel verschwiegen. Kann ich mein Geld zurück verlangen und vom Kaufvertrag zurück tretten? Wie seht ihr das?
Danke schonmal, und bitte sagt mir eure Meinung :wink: .

Gruß
Martin

Hallo Martin

bevor er den Wagen abholen konnte fest, dass die Versicherung
für dieses Auto zu hoch ist.

was hat die Höhe der Versicherung mit dem Kauf zu tun?

Deswegen lies er das Auto im

Autohaus, der Verkäufer meinte es kann noch 14Tage da stehen.
Der Bekannte wollte das nun bei Ebay anbieten und ist deshalb
hingefahren um Fotos zu schießen. Er stellte nun fest, dass
die restlichen Türen auch nicht aufgehen. Die Zentral
Veriegeln funktioniert garnet, was ja im Prinzip ein Mangel
ist, der schon sehr Imens ist. Als er die Beifahrer Tür von
Innen öffnen wollte ist sogar dieser Verschluss Knopf einfach
abgefallen, so als ob nur einfach reingesetzt. Im Kaufvertrag
hat der Verkäufer angegeben ZV nicht OK, was aber nur auf die
eine hintere Tür bezogen war. Was dem Bekannten noch
aufgefallen ist, als er den Wagen Fotografieren wollte, war
ein 10cm langer Kratzer an der Linken hinteren Tür, was der
Verkäufer aber auch nicht gesagt bzw. im Vertrag angegeben
hat. Somit sind schon 3Punkte, die er im Vertrag nicht
angegeben hat. Die Schlüssel blieben noch im Autohaus, somit
bin ich noch garnet mit dem Auto irgendwo hingefahren. Ich
würde sagen das ist doch nen Betrugsfall,

dazu gehören ja immer noch zwei, ihr hättet mal euren Blindenhund nicht daheim lassen sollen :wink: wenn das Geld schon gezahlt wurde, dann habt ihr ein problem, wenn nicht, dann der Händler, der Ausgang wäre interessant zu erfahren

Danke schonmal, und bitte sagt mir eure Meinung :wink: .

Gruß
Martin

Mikesch

Hallo Mikesch
Das mit der Versicherung hat nichts mit dem Kauf zu tun, da haben Sie recht, aber das ist nun mal der Grund wieso es noch nicht abgeholt wurde. Da er das Auto nun wieder verkaufen will, weil die Versicherung für ihn nicht zu bezahlen ist. Naja nun wollte er Bilder machen und hat die verschwiegenden Mängel entdeckt, also am Tag des Kaufes gabs regen Auto war nass und den Kratzer hat man deswegen übersehen. Die andere Tür wurde beim Kauf nicht getestet, nur die Fahrer Tür. Der Verkäufer hat nur gesagt, dass eine der hinteren Türen nicht funktioniert. Also hat er den Defekt der Beifahrer Tür verschwiegen und das die ZV nicht funktionsfähig ist auch. Das Geld wurde bezahlt. Was würdest du und ihr vorschlagen, wie er vorgehen soll.?

Hallo Martin

Normalerweise werden Gebrauchtautos von Privat zu Privat „wie gesehen
und gefahren“ verkauft. Du wirst, wenn Du keinen anders lautenden
Vertrag hast, das Auto wohl kaum zurückgeben können.

Vielleicht gibt Dir der Verkäufer ja noch etwas Zeit und Du kannst
das Teil direkt ab Platz weiter verkaufen. Pass dann aber auf, wie Du
den Zustand des Autos schilderst :wink:

Gruss
Heinz

Hallo Martin!

Vorweg: Bin kein Jurist.
Nur mal ein paar Sachen, die mir aufgefallen sind. Bin nämlich selbst mal fast reingefallen und hatte mich seinerzeit ein bisschen informiert.

und der Verkäufer hat ihm den Kaufvertrag förmlich aufgedrängt.

Sollte man da nicht schon stutzig werden?

Im Kaufvertrag hat der Verkäufer angegeben ZV nicht OK, was aber
nur auf die eine hintere Tür bezogen war.

Und das steht dabei?
Formulierung ist z.B. etwa so: „ZV nicht OK (bezieht sich auf hintere Tür)“?
Wahrscheinlich nicht, oder?

Ich würde sagen das ist doch nen Betrugsfall, er hat mir diese
Mängel verschwiegen.

Der Kratzer ist ein sichtbarer Mangel, der Dir hätte auffallen müssen. Zugegeben, ist bei Regenwetter vielleicht schwierig. Aber da sollte man schon vernünftig hingucken, das wird wohl kaum als Argument gelten.

Die nicht funktionierende ZV ist im Vertrag angegeben, hat sich erledigt.

Kann ich mein Geld zurück verlangen und vom Kaufvertrag zurücktretten

Da das Auto von privat gekauft wurde, findest Du sicher im Vertrag die Formulierung „Gekauft wie gesehen“. Da hast Du das Auto anscheinend nicht intensiv genug „gesehen“.
Der Kratzer und der Türnippel sind keine gravierenden Mängel, wie es z.B. eine aktuell defekte Zylinderkopfdichtung und ein reparierter Unfallschaden wäre, die verschwiegen wurden. Ausserdem sind sie sichtbar gewesen bzw. hätte man es bei genauer Untersuchung des Fahrzeugs erkennen können.
Ich würde also sagen, dass es schlecht aussieht.

Ein anderer Ansatz wäre vielleicht mal zu hinterfragen, inwiefern es rechtens ist, dass Dir der beim Autohaus angestellte Verkäufer das Auto als „von privat“ verkauft hat.
Gab es da ein Schild „Im Kundenauftrag“ oder sowas?

Noch kurz zum Thema Versicherung:
Vorher informieren hilft (ein guter Verkäufer schaut da auch eben selbst nach und erledigt das netterweise für Dich)!
Das sage ich aus eigener Erfahrung: Als ich damals meinen Renault 19 gekauft hatte und die Berechnung von der Versicherung bekam, musste ich auch erstmal schlucken. Heute weiss ich’s besser und erfrage das vorher.

Gruss Froggie

Das Auto meines Bekannten wurde eigentlich von dem Autoladen angeboten. Der Verkäufer meinte jdoch das er als privatperson das auto verkauft. Das hat er dann bestimmt geamcht, das der Wagen keine Garantier mehr hat. Er handelt somit doch mit Autos, oder? Er verkauft ja öfters dort gebrauchtwagen. Und dies ist ja wahrscheinlich auch nicht als Gewerbe angemeldet, weil er ja keine Garantie gibt und als Privatperson verkauft. Aber wenn er mehrere Autos hintereinander in kurzer Zeit verkauft, handelt er ja somit mit Autos. Dies ist doch illegal, oder??

Kann dadurch der Kaufvertrag auch nichtig sein???

Martin

Hallo Froggie

1.Danke für deine ausführliche ausführung, also das mit dem Türnippel finde ich schon bischen heftig, weil wenn man jemanden ins Auto lassen will, muss man aussteigen und diese Tür mit dem Schlüssel öffnen, ist schon etwas umständlich, diese Tür hat somit einen Defekt, genauso wie die vom Verkäufer erwähnte hintere linke Tür.
Ich würde sagen das ist schon ne art von Arglistiger Täuschen

2.Stand nicht dran, dass es für nen Kunden verkauft wird, bei Mobile.de war das Autohaus als Verkäufer angegeben und vor Ort sagte der verkäufer, dass es von Privat verkauft wird. Bin mittlerweile auf den Gedanken gekommen, dass er da Illegal mit Autos handelt. Da standen bzw. stehen noch andere gebrauchte, die so angeboten werden wie der citroen. Und wenn er öffters Autos so verkauft, dann ist es glaub ich schon illegal wenn er als privat verkauft, weil das Autohandel ist und als Privatmensch darf man meines Wissens nicht mit Autos handeln, man muss schon Gewerbe angemeldet haben. Also dürfte er es garnet als Privat verkaufen, oder??

3.Hast schon recht, wenn es um die Versicherung geht, dann sollte man sich doch lieber erstmal gründlich erkundigen. Da gibt es schon gewaltige unterschiede in den Leistungen.

Gruß
Martin

Hallo Martin!

Ich würde sagen das ist schon ne art von Arglistiger Täuschen

Hab da auch nochmal drüber nachgedacht, kann schon sein. Aber wie gesagt, bin kein Jurist, das müssen andere entscheiden.
Auf jeden Fall gehört schon eine gehörige Portion Dreistigkeit dazu, den kaputten Nippel einfach wieder reinzusetzen. Oder der Verkaufer hat den Wagen selbst nicht richtig kontrolliert und ist so selbst über’s Ohr gehauen worden…

Also dürfte er es garnet als Privat verkaufen, oder??

Genau das meinte ich.
Denke ich auch, aber ob das wirklich so ist, kann ich nicht entscheiden. Hoffe darauf geht noch jemand ein, der es genauer weiss.

Da gibt es schon gewaltige unterschiede in den Leistungen.

Das sicher auch.

Ich meinte hier aber die Typklasseneinstufung. Mein Renault schwankte in den letzten Jahren zwischen 19 bis 21, während Bekannte von mir in Sachen Grösse und Motorisierung vergleichbare Autos in Typklasse 15 oder 16 fahren.
Den Unterschied merkt man.

Gruss Froggie

Beweise sichern u. Vorschlag
Hallo Martin,

da Du hier einen ganz konkreten Fall geschildert hast, dürfte es unwahrscheinlich sein, dass Du hier die Antwort eines Juristen bekommst…

Ich bin kein Jurist und kann Dir auch nur eine private Meinung zu dem ganzen Sachverhalt geben:

Sichere umgehend alle Angebote des Händlers. Sprich, speichere diese Seiten auf Deiner Festplatte ab. Drucke das ganze wenn möglich auch gleich. Damit gehst Du dann zu diesem Verkäufer und sagst ihm, dass Du Dich erkundigt hättest:

  • Er bietet regelmäßig Fzg. online mit Anschrift des Autohauses an.
  • Bisherige eingestellte aber bereits verkaufte Fzg. lassen sich über den Websitenbetreiber leicht feststellen. Zudem hättest Du alle derzeit eingestellten Angebote gespeichert.
  • Nach Deinen Informationen trägt dies eindeutig gewerblichen Charakter.
  • Man hätte Dir gesagt, dass so ein Vorgehen nur damit zu erklären wäre, dass solche Personen entweder das Finanzamt betrügen wollen oder sich um die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung (nicht Garantie!)drücken wollen. Oder beides auf einmal. Du kannst Dir das natürlich nicht vorstellen aber möchtest ihm trotzdem sagen, wie andere Leute das sehen.
  • Egal was an diesen Vermutungen dran ist, möchtest Du, dass er den Kaufvertrag rückgängig macht, da er bestimmt ein netter Mensch ist, mit dem man reden kann.
  • Wenn er sich weiterhin stur stellt, dann sagst Du ihm, dass Du dann zumindest auf Deinen Gewährleistungsanspruch bestehst, da er ja das ganze allem Anschein nach gewerblich macht. Wenn er dazu nicht bereit sei, wärst Du gezwungen Anzeige zu erstatten und Dein Recht auf Gewährleistung einzuklagen. Dann müssten eben die Gerichte feststellen, ob er zu viele Fzg. auf privaten Namen eigentlich gewerblich verkauft.

Wenn die von Dir geschilderten Umstände wirklich zutreffen und der Verkäufer etwas Hirn hat, sollte er meiner Meinung nach sofort Deiner Bitte auf Rückabwicklung nachkommen. Unter Umständen geht das ganze auch einfacher. Aber da ich kein Jurist bin, kann ich Dir eben nur diesen Ratschlag geben.

Ansonsten auch von mir noch einmal der deutliche Hinweis, das nächste mal nicht mit Scheuklappen ein Fzg. zu kaufen. Es empfiehlt sich zudem immer jemanden mit Ahnung dabei zu haben. Na ja, und das man sich vor dem Kauf eines Pkw erst einmal nach den garantierten Folgekosten (Versicherung, Steuer, Spritverbrauch) erkundigt, sollte sich eigentlich von alleine verstehen!

Gruß
Steffen B.