Ich arbeite seit März 00 an einem genialen Internetprojekt. Da ich bis dahin meine Brötchen verdienen muß, habe ich mir eine Arbeit gesucht. Laut Arbeitsvertrag darf ich keine Nebentätigkeit ausführen.Verstöße hierzu werden mit einer Konventionalstrafe eines Bruttojahresgehaltes geahndet.
Wer kann mir helfen???
Nebentätigkeit ist eine bezahlte Arbeit neben deinem Hauptjob.
Wenn du mit deinem Projekt kein Geld verdienst, ist es doch ein HOBBY - das kann man dir ja nicht verbieten
Beatrix http://www.trixi.de
Nebentätigkeit ist eine bezahlte Arbeit neben deinem Hauptjob.
Wenn du mit deinem Projekt kein Geld verdienst, ist es doch
ein HOBBY - das kann man dir ja nicht verbieten
Beatrix http://www.trixi.de
‚Nebenjobverbot‘ und Art. 12 Grundgesetz
Die Rspr. der Arbeitsgerichte tendiert dahin, „Nebentätigkeitsverbote“ in Arbeitsverträgen wegen Kollision mit Art. 12 GG, §§ 242, 138 BGB für nichtig anzusehen. Ausnahmen:
a) Wenn der Arbeitnehmer eine Nebentätigkeit aufnimmt, mit der er seinem Arbeitgeber Konkurrenz macht;
b) Wenn die Nebentätigkeit den Arbeitnehmer so beansprucht, daß er nur noch übermüdet und arbeitsunfähig zu seinem Hauptarbeitsplatz kommt.
Die Vertragsstrafe von „einem Bruttojahresgehalt“ ist maßlos überhöht und wäre, falls sie überhaupt je verwirkt werden kann, nach § 343 BGB herabzusetzen.
Django
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