Nach unfall. was kann der gegner alles verlangen ?

hi

folgendes hat sich ereignet. ich bin beim rückwärts einparken ganz leicht an den hinter mir parkenden pkw gefahren. das einzige was zu erkennen war ist das das nummernschild des anderen pkws leicht eingedellt war. da man ja am unfallort bleiben muss habe ich halt gewartet. zu meinem glück kam der besitzer des anderen wagens. ich sagte ihm was passiert ist worauf dieser gleich ausrastetet. wir tauschten die daten aus und gingen voneinander.

heute bekamm ich post von meiner versicherung der andere möchte einen schaden von 1500 euro laut gutachter bezahlt haben. das da natürlich grosser beschiess dabei ist ist mir schon klar. er will damit nur geld rausschlagen. ist das alles rechtens ? was kann ich dagegegn tun ? habe ich im zweifel vor gericht eine chance ??

gruss

Hallo.

Hat da einer die allgemeine Formulierung vergessen ??

Nun gut, ein Gutachter könnte hier evtl. weiterhelfen. Einfach so via Augenmass wird nämlich meistens nicht klar wieviel da im Inneren kaputt gegangen ist. Vom Besch**** bei der KFZ-Werkstatt mal abgesehen. Und eine Aufschlüsselung für den Schaden kann man wohl verlangen, oder ? Was das Gericht angeht: gezahlt wird sowieso, fragt sich nur in welcher Höhe.
Faktoren z.B.: Güte des Anwalts/Verteidigers, Zeitwert des Autos, Schadenshöhe…

HTH
mfg M.L.

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