Guten Abend da draußen,
in Unterlagen und Internet habe ich gelesen, dass der Jahresabschluss im Bundesanzeigen (und einem anderen Blatt) sowie im Handelsregister (bei letzterem bin ich mir nicht ganz klar) veröffentlicht werden muss. Nur habe ich im HGB noch keinen passenden Paragraphen gefunden, wo das mit dem Jahresabschluss explizit festgelegt ist.
Kann mir da jemand helfen?
Danke schon jetzt für Eure Bemühungen und noch allen Foren ein frohes Osterfest.
Grüßchen Xenia .
Guten Abend da draußen,
in Unterlagen und Internet habe ich gelesen, dass der
Jahresabschluss im Bundesanzeigen (und einem anderen Blatt)
sowie im Handelsregister (bei letzterem bin ich mir nicht ganz
klar) veröffentlicht werden muss. Nur habe ich im HGB noch
keinen passenden Paragraphen gefunden, wo das mit dem
Jahresabschluss explizit festgelegt ist.
Hallo Xenia,
das ganze nennt sich Offenlegung und ist in § 325 HGB zu finden.
Der JA muss allerdings nicht im Handelsregister veröffentlicht werden, sondern ist beim Registergericht, welches das Handelsregister führt, einzureichen, dort verstaubt er dann im Regelfall im Keller.
Grüße
Chris