folgender sachverhalt:
man kauft ein auto mit 70tkm, bei dem zwar der zahnriemen gewechselt wurde, obwohl der wartungsintervall bei 120tkm liegt, aber die dazugehörige spannrolle wurde nicht mit gewechselt. bei 160 tkm macht der wagen dann ungewöhnliche geräusche, die darauf schliessen lassen, dass die spannrolle den geist aufgibt. kann der verkäufer (markenwerkstatt des herstellers des gebrauchten) da belangt werden? der wechsel der spannrolle beim wechsel des zahnriemens ist nämlich lt hersteller vorgeschrieben, aber eben erst beim ordnungsgemässen intervall (120 tkm).
gruss
mutschy
Hä? Was?
Hi,
bist du nicht der mit dem Renault, vor ein paar Tagen wegen Motorgeräuschen nachgefragt hat, die kurz nach dem Start wieder verschwinden? (Dabei hast du übrigens wortreich dargelegt, dass du nicht allzuviel davon verstehst).
Hast du eigentlich meinen damals gegebenen Tip abgearbeitet?
Sind ja nur wenige Minuten.
Mit deiner jetzigen Frage verrennst du dich ziemlich.
Gruss,
antwort
Warum sollte die Markenwerkstatt den Spannriemen (was immer das auch ist…) wechseln wenn der alte noch gut ist und laut Hersteller 50.000 Kilometer läuft und der Tausch nach deiner Aussage auch nicht vorgeschrieben ist?
um einem motorschaden vorzubeugen. der zahnriemen steuert die ventile für den ein- u auslass des kraftstoff-luft-gemisches im motor. über die sog. nockenwelle. is etwas komplizierter, kann ich jetz nich auf die schnelle erklären.
Mit welcher Begründung willst du da jetzt die Werkstatt belangen?
weil sie sich nich an die vorgeschriebenen arbeiten gehalten haben (eben die rolle nich mit gewechselt haben). ich möchte ja nur wissen, ob man hingehen kann u sagen kann: „ihr habt mist gebaut, dafür stellt ihr das material“ oder so. bin schliesslich nich in der lage, bei nem gebrauchten fahrzeug nachzusehen, ob riemen u roille gewechselt wurden.
50.000 ist doch ne Menge Holz, da brauch ich 3 Jahre für.
ich nich, ich hab für die 90 tkm, die ich mit ihm zurückgelegt hab, grade mal 3 jahre gebraucht.