Hallo zusammen,
Die Sachbearbeiter können Name, Alter,
Anzahl und Art der Konten erfragen, sowie deren
Verfügungsberechtigte ermitteln.
Und das sogar bis zu drei Jahre nach Konten-Löschung. Auch
Konten von Kindern fallen darunter!
- Konto- bzw. Depotnummer
- Name des Inhabers
- Geburtsdatum des Inhabers
- den Tag der Eröffnung und ggf. der Schließung
Da die Eltern im Regelfall Zugriff auf das Konto der Kinder haben, ist die Regelung der Meldung logisch.
Wer bald auf Ihr Konto
gucken darf:
alle Leistungsbehörden
• Finanzamt: Vermutet zum Beispiel steuerpflichtige
Zinseinnahmen oder Mieteinkünfte. Vor allem Rentner sind
betroffen.
Gerade viele Rentner haben egal ob wissentlich oder unwissentlich keine Steuererklärung abgegeben (trotz steuerpflichtiger Einkünfte. Man rechnet mit 400.000 betroffenen Rentnern, die Steuern nachzahlen müssten.
• Sozialamt: Will z. B. wissen, ob jemand genug Geld hat, um
seinen bedürftigen Eltern das Pflegeheim zu bezahlen. Es darf
sogar den Ehepartner durchleuchten.
Es ist nicht sehr lange her, da hat halb Deutschland über die Leute geschrien, die ungerechtfertigt beim Sozialamt abkassieren. Nun stören auf einmal Kontrollen.
• Erziehungsgeldstelle: Kontrolliert, ob Eltern zu Unrecht
Erziehungsgeld beziehen, weil das Einkommen zu hoch ist.
Wohl somit auch eher ein Problem für Empfänger, die bisher betrogen haben.
• Stadtverwaltung: Zweifelt z. B. an der Höhe der
Gewerbesteuerzahlungen von Firmen.
Alle schreien, dass die Kommunen Kindergärten schließen und bei allen möglichen Dingen kürzen. Dass dafür aber auch ein ehrliches Steueraufkommen notwendig ist, sehen wenige.
• BAföG-Amt: Schnüffelt bei Anträgen auf Ausbildungsförderung.
Auch die Konten der Eltern werden geprüft.
Die gleichzeitige Prüfung der elternlichen Konten ist ja auch sinnvoll,da dies ein Kriterium beim Bafög ist. Ich erinnere zudem an die letzte große Überprüfung (Uni Münster) und die dabei heraus gekommene Anzahl (ca. 25%)an Betrugsfällen.
• Wohngeldstelle: Will wissen, ob jemand zurecht einen Antrag
auf Mietzuschuß stellt.
Was ist daran falsch?
Sogar finanzielle
Rasterfahndungen (z. B. bei allen Senioren mit hohen Renten)
sind erlaubt.
Das wäre mir neu!
Konten-Abfragen bei bis zu 50 000 Personen pro
Tag sollen technisch möglich sein!
Dies bezieht sich aber nicht auf eine Massenabfrage (Rasterfahndung), sondern auf die technisch mögliche Anzahl der Einzelabfragen.
Kontostände und Kontobewegungen erfahren die Behörden jedoch „nur“ im konkreten Verdachtsfall.
Sicherlich bedeutet dies das Ende des deutschen Bankgeheimnisses in seiner bisherigen Form. Das ein Beamter meine Kontonummern sehen kann, halte ich persönlich für unproblematisch. Das irgend eine Behörde bei mir einen konkreten Verdachtsfall des Betruges sehen könnte, sehe ich als genau so unwahrscheinlich.
Das einzige, was mich an dieser ganzen Regelung bisher stört, ist die Tatsache, dass betroffene Bürger über erfolgte Abfragen wohl nicht informiert werden. Es ist im Rahmen der anhängigen Klagen aber damit zu rechnen, dass das Bundesverfassungsgericht noch ein entsprechendes Urteil spechen wird.
Gruß Steffen B.