Hallo,
folgendes Problem: Jemand bekommt Bafög, aber recht wenig.
Der Vater des Betroffenen stellt fest, dass das daran liegt, dass man sein Einkommen viel höher berechnet, als es tatsächlich ist. Die Bafögsachbearbeiter berufen sich aber auf ihre Bestimmungen. Demnach ist es so:
Das positive Einkommen des Vaters aus unselbständiger Arbeit wird voll angerechnet.
Der Vater bewohnt ein teilvermietetes Haus. Macht er hier ein Plus, wird dies als Einkommen gerechnet. Macht er aber aufgrund notwendiger Reparaturen Verlust, wird dies nicht einkommensmindernd berücksichtigt.
Bezahlte Steuern werden in tatsächlich bezahlter Höhe berücksichtigt. Das bedeutet, dass die Steuerrückzahlung, die er erhält, um einen Teil des genannten Verlustes auszugleichen, sich wie Einkommen auswirkt. Doppelter Verlust also.
Wenn nun gegen den Bafög-Bescheid geklagt wird, was dann?
Ist das aussichtslos, weil der Richter dann sagt (sagen muss), das Gesetz ist so, basta, dagegen kann ich auch nicht an?
Oder kann der Richter sagen: Das Gesetz ist an dieser Stelle unlogisch, falsch, undurchdacht, das entscheide ich anders?
Oder muss man die Klage von vornherein gegen jemand anders oder an anderer Stelle erheben?
Gruß
Peter