Klage gegen Bafög-Gesetz

Hallo,

folgendes Problem: Jemand bekommt Bafög, aber recht wenig.

Der Vater des Betroffenen stellt fest, dass das daran liegt, dass man sein Einkommen viel höher berechnet, als es tatsächlich ist. Die Bafögsachbearbeiter berufen sich aber auf ihre Bestimmungen. Demnach ist es so:

Das positive Einkommen des Vaters aus unselbständiger Arbeit wird voll angerechnet.

Der Vater bewohnt ein teilvermietetes Haus. Macht er hier ein Plus, wird dies als Einkommen gerechnet. Macht er aber aufgrund notwendiger Reparaturen Verlust, wird dies nicht einkommensmindernd berücksichtigt.

Bezahlte Steuern werden in tatsächlich bezahlter Höhe berücksichtigt. Das bedeutet, dass die Steuerrückzahlung, die er erhält, um einen Teil des genannten Verlustes auszugleichen, sich wie Einkommen auswirkt. Doppelter Verlust also.

Wenn nun gegen den Bafög-Bescheid geklagt wird, was dann?

Ist das aussichtslos, weil der Richter dann sagt (sagen muss), das Gesetz ist so, basta, dagegen kann ich auch nicht an?

Oder kann der Richter sagen: Das Gesetz ist an dieser Stelle unlogisch, falsch, undurchdacht, das entscheide ich anders?

Oder muss man die Klage von vornherein gegen jemand anders oder an anderer Stelle erheben?

Gruß
Peter

Hallo Peter,

folgendes Problem: Jemand bekommt Bafög, aber recht wenig.

Das positive Einkommen des Vaters aus unselbständiger Arbeit
wird voll angerechnet.

Der Vater bewohnt ein teilvermietetes Haus. Macht er hier ein
Plus, wird dies als Einkommen gerechnet. Macht er aber
aufgrund notwendiger Reparaturen Verlust, wird dies nicht
einkommensmindernd berücksichtigt.

Vielleicht weil den Reparaturen eine Wertsteigerung gegenübersteht ?

Bezahlte Steuern werden in tatsächlich bezahlter Höhe
berücksichtigt. Das bedeutet, dass die Steuerrückzahlung, die
er erhält, um einen Teil des genannten Verlustes
auszugleichen, sich wie Einkommen auswirkt. Doppelter Verlust
also.

???

Wenn nun gegen den Bafög-Bescheid geklagt wird, was dann?

Ist das aussichtslos, weil der Richter dann sagt (sagen muss),
das Gesetz ist so, basta, dagegen kann ich auch nicht an?

Man muss erst mal gegen den Bescheid klagen. Ein RA wird aus irgendeinem § des Gesetzes einen Anspruch herleiten. Der Richter kann
a) dem Kläger Recht geben -> alles ok
b)den Anspruch verneinen -> Revision
c) (was äusserst selten ist) swelbst Zweifel an der Verfassungsmässigkeit äussern und an das BVerfG überweisen.

Bei letzten Weg ist mir die Formalia nicht so klar. Ich glaube aber das dieser Weg sowohl beim Rauschgifturteil (Grundlage f. Duldung Kenstmegn Hasch) als auch beim Wehrgerechtigkeitsurteil ggangen wurde.

Ciao maxet.

Oder kann der Richter sagen: Das Gesetz ist an dieser Stelle
unlogisch, falsch, undurchdacht, das entscheide ich anders?

Der Richter muss auf Basis des Gesetzes unter Beachtung des GG urteilen.

Oder muss man die Klage von vornherein gegen jemand anders
oder an anderer Stelle erheben?

Ich glaube kaum, dass den Instanzenweg aushebeln kannst.

hi peter,

es geht um die „nichtanrechnung“ negativer einkünfte. bei der ermittlung der einkünfte in der bafög-rechnung werden nur positive einkünfte der eltern berücksichtigt.

ergo: nur die einnahmen aus dem angestelltenverhältnis. wenn der papa aber auch ein vermietobjekt hat, dann werden dessen negativergebnisse weggelassen.

nachzulesen: § 21 Abs. 1 Bafög: „Als Einkommen gilt - vorbehaltlich der Sätze 3 und 4, der Absätze 2a, 3 und 4 - die Summe der positiven Einkünfte im Sinne des §2 Abs. 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes.“

verfahrensweise:

während der rechtsbehelfsfrist des bescheides ist ein widerspruch beim bafög-amt einzulegen. über den entscheidet dann die interne widerspruchsstelle. ablehnung wird kommen, da gesetz eindeutig.

es müsste also in einem gerichtsverfahren vor dem verwaltungsgericht die unvereinbarkeit des gesetzes mit höherrangigem recht geltend gemacht werden. inwieweit hier das GG was hergibt mag ich bezweifeln. du wirst nicht der erste sein, der vorhat „dagegen klage ich“.

ergo: bevor du geld für einen anwalt aus dem fenster wirfst, erkundige dich in rechtssprechungsdatenbanken nach urteilen zu obigem gesetzes-§

gruss vom

showbee

Hallo,

ein Gericht kann nicht sagen, ein Gesetz sei „falsch“ und „unlogisch“. Es ist nicht Aufgabe der Gerichte, Gesetze zu bewerten, außer natürlich in einem Punkt, nämlich hinsichtlich ihrer Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht. Andernfalls würden die Gerichte ja in den Aufgabenbereich der Legislative eingreifen.

Es stellt sich also nicht die Frage, ob das Gesetz (und darum geht es dir, soweit ich das verstanden habe) an einer Stelle „gut“ oder „schlecht“ ist.

Levay