Laptop

Mein Freund war heute im Media-Markt und wollte seinen Laptop umtauschen, gerade 12 Tage alt, 2. Reparatur.
Media-Markt verweigert, will reparieren, Dauer ca. 14 Tage.

Frage:
Hat Freund innerhalb 14 Tagen das Recht auf Umtausch in diesem Fall, oder muß er sich fügen?

Gruß
dodo

Hallo,
auch wenn ich nun erschlagen werde *grins*…
Um was für einen Fehler würde es sich in solch einen Fall handeln ??
Software oder Hardware-defekt.
(geht darum ob es durch einen Benutzer verursacht sein könnte oder
nicht)

Sonst pauschal: Nachdem der Händler das Recht der Nachbesserung ausgeübt hat und der gleiche Mangel weiterhin besteht,
kann ich eine Wandlung des Vertrages verlangen, d.h. Ware zurück und Geld zurück.

Frage:
Hat Freund innerhalb 14 Tagen das Recht auf Umtausch in diesem
Fall, oder muß er sich fügen?

Ein Recht auf Umtausch innerhalb 14 Tagen gibt es nicht, eigentlich niemals, da ein Umtausch reine Kulanz des Händlers ist.

Viele Grüße
Christian

PS. Meinst bestimmt Austausch und nicht Umtausch. …

Hallo Christian,

Sonst pauschal: Nachdem der Händler das Recht der
Nachbesserung ausgeübt hat und der gleiche Mangel
weiterhin besteht,
kann ich eine Wandlung des Vertrages verlangen, d.h. Ware
zurück und Geld zurück.

Das ist pauschal falsch.
Erstens stehen dem Käufer Rechte zu, nicht dem Verkäufer, vergl. §
439 BGB. Danach kann der Käufer Umtausch oder Reparatur
verlangen. Allerdings kann dieses Wahlrecht wohl auf die
Nachbesserung (= Reparatur) beschränkt werden, nicht jedoch dann,
wenn der Käufer Verbraucher ist, vergl. § 475 BGB.
Insofern ist selbst eine Beschränkung auf Reparatur durch AGB in
diesen Fällen unzulässig. Die scheint mir hier der Fall zu sein.

Zweitens gilt eine Nachbesserung erst nach dem erfolglosen zweiten
Versuch als fehlgeschlagen, § 440 S.2 BGB, so dass erst dann ein
Rücktritt möglich ist. In diesem Zusammenhang: den Begriff der
Wandlung kennt zumindest das Gesetz nicht mehr.

Gruß - Jaschiii

Hallo Jaschiii,

wenn du schon auf die Rechte des Käufers verweist, dann bitte auf den richtigen §§. Der ist nun mal §437 BGB.

Demnach hat der Käufer folgende Rechte:

  1. Nacherfüllung
  2. Rücktrittsrecht vom Vertrag
  3. Preisminderung
    (den Schadenersatz für seine Aufwendungen lassen wir der Einfachkeit halber weg)

Also wo ist denn jetzt das Recht auf „Umtausch“?

Der Händler muss nicht umtauschen - lediglich zurücknehmen. Dann kann der Käufer hinein gehen und das Teil sofort neu kaufen.
(Evtl. sogar dasselbe mit dem selben Problem?)

§439 regelt lediglich die Nacherfüllung. Hierbei taucht immer noch kein Recht auf Umtausch auf. Lediglich die Möglichkeit des Händlers die mangelhafte Sache durch eine mangelfreie zu ersetzen und dessen Recht auf Herausgalbe der mangelhaften ist in (4) geregelt.

Gruß Ivo

Hallo Ivo,

Du hast Recht, § 437 zählt die Rechte des Käufers bei Mängeln auf.
Es gilt jedoch der Vorrang der Nacherfüllung gem. § 439.

Also wo ist denn jetzt das Recht auf „Umtausch“?

Der Händler muss nicht umtauschen - lediglich zurücknehmen.
Dann kann der Käufer hinein gehen und das Teil sofort neu
kaufen.
(Evtl. sogar dasselbe mit dem selben Problem?)

Entschuldige bitte, aber das meinst Du doch nicht ernst, oder?

§439 regelt lediglich die Nacherfüllung. Hierbei taucht immer
noch kein Recht auf Umtausch auf. Lediglich die Möglichkeit
des Händlers die mangelhafte Sache durch eine mangelfreie zu
ersetzen und dessen Recht auf Herausgalbe der mangelhaften ist
in (4) geregelt.

Ivo, Du schreibst es doch im letzten Absatz selbst: er muss auf meine
Wahl hin neu mangelfrei liefern (§ 439 I 2.Alt) und kann dafür dann
das alte herausverlangen (§ 439 IV). Entschuldige meine untechnische
Formulierung, aber das ist, denke ich, was man gemeinhin unter
Umtausch versteht, nicht? Alt (kapuut) gegen Neu (ganz).

Gruß - Jaschiii

dann sind wir uns einig. hatte da so eine denkblokade.

Hallo,
ich war wohl zu pauschal…
ich stimme Dir/euch vollkommen zu…
Nur in diesem Fall wäre es die 2te Reparatur,bzw der 2te Anlauf-
dies bitte ich zu bedenken.
Darum meine pauschale Aussage auch wenn die nicht so 100%
stimmte…(siehe auch meine Schlußfolgerung, dass ich wohl erschlagen werde)

Stellt sich mir nun die Frage:
Kunde akzeptiert die erste Reparatur-

Hallo Christian,

Stellt sich mir nun die Frage:
Kunde akzeptiert die erste Reparatur-