Schimmel im Lüftungsschacht

Folgender Fall sei angenommen: Der Eigentümer einer Wohnung eines Stadthauses mit mehreren Wohnungen stellt in seinem innenliegenden Badezimmer Schimmelbefall an Decke und Wänden fest. Ein Lüftungs_fenster_ ist nicht vorhanden, aber ein Lüftungs_schacht_ ohne Ventilator. Eine Untersuchung mittels Spiegel und Taschenlampe ergibt, daß im Lüftungsschacht offenbar ebenfalls Schimmelbefall vorliegt. Es könnte also eine Verstopfung desselben vorliegen. Laut Informationen aus dem Internet habe in einem ähnlichen Fall einmal ein Wespennest den Lüftungsschacht verstopft. http://www.juergensager.de/mangel_lueftung.htm
Anzuraten ist im vorliegenden Fall also eine professionelle Untersuchung des Lüftungsschachtes. Die entscheidende Frage ist nun aber: Ist der Lüftungsschacht Bestandteil des Gemeinschaftseigentums der Eigentümergemeinschft oder ist er Bestanteil des Sondereigentums. Wer hätte in einem solchen Fall die Kosten für Untersuchung bzw. Schadensbeseitigung zu tragen: Eigentümer oder Eigentümergemeinschaft?
Mit freundlichem Gruß, McCoy

Der Lüftungschacht geht nicht nach unten weiter. Da die Wohnung im 2. Stock liegt, ist anzunehmen, daß weiter oben auch keine Zuführungen sind und der Schacht nur für die beschriebene Wohnung zuständig ist. Genau weiß ich es aber nicht.