Bis zu welchem betrag darf gepfändet werden?

hallo,

fall:

ein ehepaar
mann vz berufstätig
frau arbeitet halbtags und in nebenjob auf basis
besitzen ein haus (hypothek wird gezahlt)
besitzen zwei autos (müssen, da zwei verschiedene arbeitsorte!)

beide haben einen bescheid vom fa bekommen, dass sie 800 € nachzahlen müssen!
haben dafür aber nicht das geld!

1.) inwieweit kann man eine ratenzahlung mit dem fa vereinbaren?

2.) wie weit darf das fa gehen und evtl. etwas pfänden?
wie viel muss dem ehepaar, unter berücksichtigung ihrer schulden und sonstigen laufenden kosten, geld übrigbleiben?

bitte um eure antworten und angabe von entsprechenden gesetzestexten, evtl. gerichtsurteilen!

vielen dank im voraus.

gruß

Hallo!

1.) inwieweit kann man eine ratenzahlung mit dem fa
vereinbaren?

Obwohl ich es seltsam finde, Verträge mit einem Stück Seife zu schließen: Das musst Du schon das Fa selbst fragen. Verboten ist der Abschluss solcher Vereinbarungen jedenfalls nicht. Es kommt also auf den Sachbearbeiter (SB) an.

bitte um eure antworten und angabe von entsprechenden
gesetzestexten, evtl. gerichtsurteilen!

Ich bin nicht der Meinung, dass man sich nicht auch schon frühzeitig informieren dürfte, und weise deshalb auf § 850c ZPO hin. Die Pfändungsfreigrenzen sind in der Anlage verzeichnet:

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/zpo/anlage_1…