Praxisgebühren mal wieder

Guten morgen

Mich interessiert die Sache mit der Praxisgebühr.Ihr wisst schon.Mit dem nichtbezahlen und der Unwirtschaftlichkeit des einklagens und so.
Mich würde interessieren,ob der Arzt mich behandeln muss,auch wenn ich die Gebühr nicht zahlen will.Ist das unterlassene Hilfeleistung oder so,wenn er das nicht tut?Wenn ich nicht bezahle,muss der Arzt dann bezahlen?
Wie sieht das aus?

Der VÖller

Mich würde interessieren,ob der Arzt mich behandeln muss,auch
wenn ich die Gebühr nicht zahlen will.

Hallo Völler, nein muss er nicht (wenn kein Notfall). Wird er aber trotzdem tun, um dich als Patienten nicht zu verlieren.

Ist das unterlassene
Hilfeleistung oder so,wenn er das nicht tut?

Kommt drauf an, mit was du da hin kommst. Bei akuten Schmerzen schon, aber bei einem Termin, der keine Eile hat, eher nicht.

Wenn ich nicht
bezahle,muss der Arzt dann bezahlen?

Nein, der Arzt schickt dir vielleicht nochmal ne Aufforderung oder er übergibts seiner zuständigen KV, aber zahlen muss der die Praxisgebühr für dich nicht.

MfG

Ich fasse zusammen:
Weil der Arzt mich nicht als Patient verlieren möchte passiert also letztlich nichts, wenn ich die Gebühr nicht bezahle. Ist das deine Aussage? Und wenn das nun alle so machen (Patienten)?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Ich fasse zusammen:
Weil der Arzt mich nicht als Patient verlieren möchte passiert
also letztlich nichts, wenn ich die Gebühr nicht bezahle.

Hallo Michael Schmidt, doch du wirst dann von der KV zur Zahlung gemahnt und - wie ja weiter unten diskutiert - wird irgendwann scheinbar auch wegen 10 Euro ein Verfahren daraus. (in welchem Zeitraum, weiß ich allerdings nicht)

Ist das deine Aussage?

Nicht in so absolutem Sinne, nein.

Und wenn das nun alle so machen
(Patienten)?

Ich weiß es nicht, was dann passieren würde. Vielleicht erwägt man dann irgendwann doch wieder die Abschaffung der Gebühr und geht wieder dazu über die Krankenkassen ihre Kosten über Erhöhung der Beiträge finanzieren zu lassen. Oder zielte deine letzte Frage auf was anderes ab?

MfG

HI

Ich weiß es nicht, was dann passieren würde. Vielleicht erwägt
man dann irgendwann doch wieder die Abschaffung der Gebühr und
geht wieder dazu über die Krankenkassen ihre Kosten über
Erhöhung der Beiträge finanzieren zu lassen. Oder zielte deine
letzte Frage auf was anderes ab?

Meine Frage zielt darauf ab, dass ich diesen Zustand untragbar finde. Geltendes Recht wird nicht durchgesetzt, weil es zu teuer wäre dies zu tun. Dieses Urteil sendet genau an die, die bisher nicht bezhalt haben das Signal, so weiterzumachen. Und alle anderen müssen sich doch verar… vorkommen, wenn sie bezahlen. Ichbin zwar nicht in der GKV, finde es aber ein Unding. Der Gesetzgeber sollte hier schnellstens handeln.

Hallo,
also es gibt unter der Ärzteschaft nach diesem Urteil Tendenz
dazu die Behandlung zu verweigern und wenn die sich mal einig
sind dann muss der Patient zahlen.
Ist auch nicht mehr wie recht, wenn es diese „Gebühr“ denn
unbedingt geben muss.

Gruss

Günter Czauderna

Anmerkung
Hallo,

Geltendes Recht wird nicht durchgesetzt, weil es zu
teuer wäre dies zu tun. Dieses Urteil sendet genau an die, die
bisher nicht bezhalt haben das Signal, so weiterzumachen. Und
alle anderen müssen sich doch verar… vorkommen, wenn sie
bezahlen.

Wenn ich das richtig mitbekommen habe, musste bezahlt werden. Und weiterhin besteht sogar eine Verpflichtung, die Zahlung zu erzwingen - eben notfalls vor Gericht. Das einzige, was kritisiert wird, ist, daß nicht wie meist bei einer Klage dieser Art, der Beklagte, sondern der Kläger einen Teil der Kosten (imho 150Euro pauschal) zu tragen hat. Und das im Unterschied zu den Zahnärzten, bei denen der Beklagte in aller Regel die Kosten zu tragen hat und deshalb lieber die Praxisgebühr gleich zahlt.

Der Gesetzgeber sollte hier schnellstens handeln.

Das ist ein ganz anderes Thema.

Gruß
Axel (ianal)