Hi
wenn jemand einen Sparvertrag unterschreibt und das 14-tägige Rücktrittrecht nicht wahrnimmt, dann aber in den Unterlagen etwas über Kosten liest, über die er beim Beratungs- und Abschlussgespräch nicht informiert wurde - ist das ein Grund zum Rücktritt vom Vertrag??
Gruß
Norbert
Hallo Norbert,
wenn jemand einen Sparvertrag unterschreibt und das 14-tägige
Rücktrittrecht nicht wahrnimmt, dann aber in den Unterlagen
etwas über Kosten liest, über die er beim Beratungs- und
Abschlussgespräch nicht informiert wurde - ist das ein Grund
zum Rücktritt vom Vertrag??
In Betracht käme wohl allein ein Anfechtungsgrund (Täuschung oder uU
Irrtum). Aber das wird wohl nicht zu beweisen sein, denn die
Gegenseite wird das wohl kaum bejahen.
Gruß - Jaschiii