Hallo,
wenn eine Werkstatt (zB. Autowerkstatt) bei einer Reparatur nachweisbar Fehler macht (zB. notwendige Einstellarbeiten vergißt), und dadurch Folgeschäden an der reparierten Sache auftreten (zB. ein stark schief abgelaufener Reifen), inwieweit ist die Werkstatt dann schadensersatzpflichtig?
Muß die Werkstatt die Reparatur nachbessern, und muss sie für die Folgeschäden aufkommen, und ggf. für gleichwertigen (Reifen-)Ersatz sorgen? Muss sie dies kostenkos tun?
Grüße Ralf
Hallo Ralf,
wenn eine Werkstatt (zB. Autowerkstatt) bei einer Reparatur
nachweisbar Fehler macht (zB. notwendige Einstellarbeiten
vergißt), und dadurch Folgeschäden an der reparierten Sache
auftreten (zB. ein stark schief abgelaufener Reifen),
inwieweit ist die Werkstatt dann schadensersatzpflichtig?
Ja, ergibt sich in diesem Fall aus §§ 280, 631 BGB.
Alle nachweislich aufgrund des Fehlers entstandenen Schäden.
Muß die Werkstatt die Reparatur nachbessern, und muss sie für
die Folgeschäden aufkommen, und ggf. für gleichwertigen
(Reifen-)Ersatz sorgen? Muss sie dies kostenkos tun?
Ja.
Gruß - Jaschiii