Hallo,
Angenommen eine Person kauft bei Neckermann ein Bett für 549
€. Nun kommt bei Aufbau heraus, dass viele Teile unsauber
verarbeitet sind, Teile fehlen, Teile nicht so gearbeitet
sind, wie auf dem Foto im Katalog sind?
genau dafür ist das 14tägige Rückgaberecht beim Fernabsatz (jaja, ich weiß, es ist schon ewig BGB) gedacht. Weil man sich das Ding eben nicht vor Ort angucken konnte und die Katze im Sack gekauft hat.
Was könnte diese Person tun?
Das Ding ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen zurückgeben.
Diese Person könnte die gesammelten Schäden auflisten und per
Fax an Neckermann schicken. Könnte Neckermann eine 14tägige
Frist setzen mit verschiedenen Möglichkeiten,
Könnte man, aber wozu? Das Bett entspricht nicht dem, was man erwartet hat also zurück damit und was anderes kaufen.
zB. auf Empfehlung eines Schreiners (Fachmann) einen 40%
Rabatt verlangen
oder Verlangen, dass das Bett wieder abgeholt wird,
Ein Austausch einzelner Teile ist durch das Versandhaus nicht
vorgesehen, der Bettaufbau könnte mit 2 Schreinern ungefähr 7
Stunden betragen haben, die Bett würde verleimt werden, um
zumindest eine gewisse Stabilität zu erreichen, damit würde
sich die Person ein Auseinanderbauen nicht zumuten wollen, da
dass Bett kurz und klein zu schlagen wäre, der Versandhändler
würde auch keine Aufbauhilfe/service anbieten bzw. müsste bei
Rücksendung das Bett selbst auseinander bauen müssen
Das ist blöd. Wenn das Bett nicht ohne Beschädigungen auseinandernehmbar (was für ein Wort) ist dann könnte das Versandhaus bei Rückgabe des Bettes Entschädigung velangen (berechtigterweise). Ich frage mich allerdings warum jemand etwas aufbauen und auch noch verleimen sollte bei dem er sofort sieht, dass es nicht dem entspricht was er haben wollte?
Wie könnte diese Person, nach der Reklamation per Fax weiter
verfahren, wenn sich das Versandhaus nicht nach vereinbarter
Frist melden würde.
Wie gesagt, man hätte einfach nur den Kauf widerrufen müssen, ist bei Versandhausbestellungen innerhalb von 14 Tagen möglich. Nichts mit Fristen setzen und Bittebitte machen.
Da das Bett aber nun verleimt wurde und damit quasi beschädigt wurde würde ich jetzt einfach mal hoffen, dass sich das Versandhaus kulant zeigt und eventuell etwas vom Preis nachlässt.
Wenn noch keine 14 Tage vergangen sind bleibt noch die Möglichkeit das Bett zurückzusenden, wenn es beim Abbau beschädigt wird muss man allerdings damit rechnen, dass man zur Kasse gebeten wird.
Ansonsten kann der Käufer sich mal die FAQ:1152 zum Thema Sachmangel ansehen. Btw denke ich, dass das Versandhaus vielleicht auch Garantie gibt?
LG Timi