Bloede Sache, ein Bekannter hat bei sich jemanden aufgenommen, der ihm ein bischen beim Ausbau seinen alten Bootes hilft.
(Keine Ahnung, wie er an den gekommen ist, vielleicht zog der durch die Gegend)
Jetzt hat sich herausgestellt, das dieser Typ in seinem Heimatland zu 3 Jahren verurteilt worden ist und per Strafbefehl gesucht wird (Nicht-EU Ausland, falls es wichtig ist).
Macht sich mein Bekannter in irgendeinerweise strafbar?
Ich bin nicht sicher, aber ich glaube er hat moralische Skrupel ihn bei der Polizei zu melden. Was würde passieren, wenn er den Typen einfach wegschickt und nichts sagt, oder danach zur Polizei geht?
Ich hab ihm empfohlen, wenigstens einen Anwalt um Rat zu fragen, aber das hat er auch nicht, wenn ich jetzt wenigstens sicher wüsste, dass auch er ein Risiko eingeht, koennte ich ihn vielleicht eher dazu bewegen, zu reagieren.
Strafvereitelung, § 258 StGB
Wer einen gesuchten Straftäter versteckt, der begeht Strafvereitelung, § 258 StGB, und darauf steht im Minimum Geldstrafe und im Maximum fünf Jahre Gefängnis.
Erfahrungsgemäß werden nur unschuldige Menschen gesucht. Und diese unschuldigen Menschen haben dann mehr als einmal ihren Gönner mit der Drohung erpreßt, ihn wegen Strafvereitelung ins Gefängnis zu bringen, wenn er sie nicht weiter aushält.
Ich bin deiner Meinung, ich dachte, das kaeme rueber…
Wer einen gesuchten Straftäter versteckt, der begeht
Strafvereitelung, § 258 StGB, und darauf steht im Minimum
Geldstrafe und im Maximum fünf Jahre Gefängnis.
Danke, das sollte ihm klarmachen, das es Ernst ist.
Ist es relevant, das es um einen Auslaender geht, und die Verurteilung auch dort erfolgte?
Erfahrungsgemäß werden nur unschuldige Menschen gesucht. Und
diese unschuldigen Menschen haben dann mehr als einmal ihren
Gönner mit der Drohung erpreßt, ihn wegen Strafvereitelung ins
Gefängnis zu bringen, wenn er sie nicht weiter aushält.