wenn aus Nachbars Garten (wilde) Kaninchen in einen anderen kommen (an der Richtung der Kaninchenwanderung gibt es keinen Zweifel), kann dann der Grundstücksbesitzer verpflichtet werden, dies durch einen geeigneten Zaun zu verhindern?
Gegenfrage:
Wenn über Nachbars Grundstück Einbrecher zu Deinem Haus vordringen(an der Richtung der EInbrecherwanderung gibt es keinen
Zweifel), kann der Grundstücksbesitzer verpflichtet werden dies durch geeignete Massnahmen(evtl Selbstschussanlage*ggg*) zu unterbinden?
Gruß Armin
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
die Kaninchen wohnen in dem Garten, na ja, ist schon so etwas wie ein kleiner Park. Er ist seit Jahren für jeden Nachbarn sichtbar vielfach untertunnelt. Der Grundstücksbesitzer tut nichts gegen die massive Vermehrung der Tiere, so dass sie jetzt zur Auswanderung gezwungen sind.
Ich glaube nicht, dass der Vergleich mit dem Einbrecher greift.
Hallo Peter
Sorry! So habe ich Deinen Beitrag mit den „wilden Kaninchen“ nicht verstanden.
In diesem Fall wird der Nacbar sehr wohl seine Karnickel in die Grenzen weisen müssen. Zum Beispiel durch eine untergrabungssichere Einfriedung.
Der Vorschlag von Achim wird wohl nicht zielführend sein es sei denn Du machst eine Karnickelmetzgerei auf.
Gruß Armin
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]