Kaufvertrag über ein teure Uhr

Hallo, ich möchte von einer Privatperson ein ziemlich teure Uhr kaufen.

Ist ein Kaufvertrag in dieser Form ausreichend oder gehört noch was rein?

Kaufvertrag
zwischen
Verkäufe/Personalausweisnummer Käufer
über eine

Original ROLEX Submariner
Modell 166xx schwarz/Metall neu und ungetragen
SeNr.:______________________

Hiermit versichere ich, dass es sich bei der Uhr um eine Original ROLEX Uhr handelt und diese Uhr mein uneingeschränktes Eigentum ist.

Ort,Datum, Unterschrift

Vielen Dank und Gruß,
Karsten

Da schon ein bloßer Handschlag reichen würde, reich dieser Vertrag erst recht. Dinge, die nicht gesondert geregelt werden, gelten dann so, wie im Gesetz beschrieben.

Im Vertrag steht sogar ein bisschen mehr als nötig. Z.B. ist es m.E. unerheblich, ob der Verkäufer dir versichert, dass er Eigentümer ist. Entscheidend ist nämlich im Fall, dass er es nicht ist, nur, ob der KÄUFER im guten Glauben war.

Also: mach es so, sollte gehen.

Levay

Hallo, ich möchte von einer Privatperson ein ziemlich teure
Uhr kaufen.

Ist ein Kaufvertrag in dieser Form ausreichend oder gehört
noch was rein?

Mindestumfang ist gegeben. Ich würde noch ein WOrt zu den Mängeln/Mängelfreiheit verlieren.

Ciao maxet.

Mit dem guten Glauben wäre ich etwas vorsichtig…einen gutgäubigen Erwerb z.B. bei Diebesgut gibt es in Deutschland nicht! So ist z.B. bei einem solchem Fall eine Herausgabe auch dann zwingend, wenn der Käufer wirklich gutgläubig war - er kann dann versuchen, sein Geld vom Verkäufer zurückzubekommen. Ein z.B. Bestohlener kann doch nicht auf sein Eigentum verzichten müssen, nur weil der Dieb es zwischenzeitlich an einen gutgläubigen Käufer veräußert hat. Das würde das ganze Eigentumssystem durcheinander bringen.
Dies ist aber ausdrücklich nur ein Beispiel dafür, dass es eben nicht allein auf die Gutgläubigkeit eines Erwerbers ankommen KANN.

Hallo Matthias,

an den rechtlichen Möglichkeiten ändert sich aber auch durch diese Formulierung im Vertrag nichts, wenn diese Angabe unrichtig wäre.

Ansonsten gebe ich dir natürlich recht.

Gruß Ivo

Hallo,

ich habe doch gar nicht gesagt, dass man an Diebesgut gutgläubig Eigentum erwerben kann. Ich habe nur gesagt, dass es nicht darauf ankommt, ob deer Verkäufer behauptet, Eigentum zu sein. Folgende Möglichkeiten:

  1. Der Verkäufer ist Eigentümer der Uhr. Dann wird der Käufer Eigentümer.

  2. Der Verkäufer ist nicht Eigentümer, die Uhr ist aber dem Eigentümer nicht abhanden gekommen. Jetzt kommt es NICHT darauf an, ob der Verkäufer schriftlich darlegt, er sei Eigentümer, sondern nur auf den guten Glauben des Käufers.

  3. Der Verkäufer ist nicht Eigentümer, die Uhr ist abhanden gekommen. Dann kommt es ebenfalls nicht darauf an, ob der Verkäufer das schriftlich bestätigt hat, denn ein Eigentumserwerb ist so oder so nicht möglich.

Levay

würde noch ein WOrt zu den
Mängeln/Mängelfreiheit verlieren.

ich nicht.

gruß
ann

Als Verkäufer würde ich allerdings versuchen, einen Gewährleistungsausschluss zu vereinbaren :smile:

Levay