Aufbewahrfrist bei Reinigungen

Mahlzeit!

Mal theoretisch durchgespielt …
Jemand findet einen Abholschein einer Reinigung (Hemden,
Jacket) in einer Jacke wieder. Der Schein ist allerdings
schon vor nahezu einem Jahr datiert. Könnte man dann die
Sachen noch wiederkriegen?

Oder anders gefragt: ist der Betreiber der chemischen
Reinigung verpflichtet, Kleidungsstücke so lange aufzubewahren?
Könnte er Nachzahlung verlangen („Lagerung“, oder so)?

Schwerst neugierig dankt im Voraus
Vince.

Morgen!

Mal theoretisch durchgespielt …
Jemand findet einen Abholschein einer Reinigung (Hemden,
Jacket) in einer Jacke wieder. Der Schein ist allerdings
schon vor nahezu einem Jahr datiert. Könnte man dann die
Sachen noch wiederkriegen?

ja

Oder anders gefragt: ist der Betreiber der chemischen
Reinigung verpflichtet, Kleidungsstücke so lange
aufzubewahren?
Könnte er Nachzahlung verlangen („Lagerung“, oder so)?

Dies beides ergibt sich aus dem zwischen dem Kunden und der Wäscherei geschlossenen Vertrag. In Deutschland ist es üblich gewisser Sachen in die AGB aufzunehmen. Es lohnt sich daher, diese mal anzuschauen.

Ciao maxet.

Mahlzeit!

laut agb muss die reinigung die sachen 1 jahr bereit halten!

gruß
michael