Ebay Vertrag rechtsgültig?

Hi,

auf den ersten Blick würde ich sagen, dass der Käufer im Recht ist.

Zunächst mal wird ein Vertrag ja nicht einfach so unwirksam.

Zu denken wäre an einen Rücktritt nach § 323 BGB. Aber: Dafür musst du erst eine Frist gesetzt und nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist den Rücktritt auch erklärt haben. Wenn ich das hier richtig sehe, ist beides nicht der Fall.

Denkbar wäre, dass sich aus den eBay-AGB etwas anderes ergibt. Die gelten zwar nicht so ganz mittelbar zwischen Käufern und Verkäufern, sondern sind Vertragsbestandteil zwischen eBay und seinen Mitgliedern; sie können aber Auslegungsregeln beinhalten. Schau mal nach, vielleicht findest du was.

Levay

Noch mal:

Wenn er sich „nicht meldet“, also nicht zahlt, d.h. nicht leistet, dann musst du ihm eine Frist setzen, und nach deren Ablauf kannst du den Rücktritt erklären.

Levay

Hallo,

meines Erachtens bist du mit der Gutschrift von Provision von sämtlichen Pflichten ggüber dem K entbunden.

LG

Andrea

Hallo Michael,

Wie sieht die Rechtslage in folgendem hypothetischen Fall aus:

Dieser Fall ist wirklich sehr sehr sehr hypothetisch

-Ersteigerer hat Auktion gewonnen und meldet sich nicht.

Warum sollte sich der Käufer nach einer Auktion beim Verkäufer melden??? Der Verkäufer hat sich statt dessen beim Käufer zu melden.

-Es wird eine Erinnerungsmail nach 3 Tagen geschrieben

Warum schon nach NUR 3 Tagen eine Erinnerungsmail? Wie soll ein Käufer innerhalb von 3 Tagen das Geld überwiesen haben?

-Ebay wird eingeschaltet und es erfolgt eine 1.Lebensmeldung über :Ebay das das Geld angewiesen wird.

Schön

-Es passiert wieder nichts
-Nach 2 Wochen wird Ebay eingeschaltet, eine Erstattung der Gebühren :gewährt

Kann man schon zwei Wochen nach Auktionsende die Angebotsgebühr zurückfordern. Ich glaube nicht.

und das Produkt neu eingestellt.

s.o.

Der Käufer wird gesperrt.

Der Käufer wird wohl kaum nur aufgrund des einen Falles bei ebay gesperrt.

-Der Käufer meldet sich ZUM ERSTEN MAL PERSÖNLICH nach über 2 Wochen

Ehrlich gesagt scheint mir der Verkäufer in diesem hypothetischen Fall von sehr ungeduldiger Natur zu sein.

und verlangt die Rausgabe des ersteigerten Produkts, weil er einen :gültigen Vertrag abgeschlossen hat und bittet

Hier kann man leider nicht genau beantworten ob er das Recht darauf hat oder nicht. Ist bei Ebay die Gutschrift wirklich erstattet worden, hat er IMHO kein Recht auf Rausgabe des Artikels. Ist die Gutschrift allerdings nicht erfolgt (was ich innerhalb dieses kurzen Zeitraums bezweifle) hat er selbstverständlich ein Anrecht darauf, dass der Artikel herausgegeben wird, wenn er ihn bezahlt hat.

um die Aufhebung der Sperre.

Was hat der Verkäufer mit der Aufhebung der Sperre zu tun??? Das kann er nur bei Ebay einfordern.

Alles in allem ein sehr hypothetischer Fall, der so wohl nicht passiert ist und nicht passieren wird.

Gruß

Phoebe

Ich danke euch allen für eure Hilfe in diesem „hypothetischen“ Fall :smile:

MfG Michael