Wie ist das, wenn der Kindsvater den Unterhalt nicht bezahlt (seit 3 Jahren). Das Jugendamt zahlt den Unterhaltsvorschuß, die Differenz zahlt der Vater natürlich nicht. Das Jugendamt hat schon Strafanzeige erstattet, er wurde bereits verurteilt, hat aber Einspruch erhoben. Am 21.7. ist die nächste Verhandlung.
Frage: Kann die Mutter auch Strafanzeige stellen? Brauch sie einen Anwalt? Wer zahlt die Kosten? Gibts da PKH? Greift die Familienrechtschutz sogar? Ist es sinnvoll Kindsunterhalt und Ehegattenunterhalt getrennt einzuklagen? (vorläufig errechneter Unterhalt vom Tag der Trennung (23.1.2002) bis zur Scheidung (die war vor 3 Tagen) wurde auch nie bezahlt.
Vor einem Jahr ca. wurde der Offenbarungseid geleistet!
Wäre super, wenn ich auf die ein oder andere Frage Antwort kriegen könnte! Danke schön und Grüße aus Freising
Marion
Wie ist das, wenn der Kindsvater den Unterhalt nicht bezahlt
(seit 3 Jahren). Das Jugendamt zahlt den Unterhaltsvorschuß,
die Differenz zahlt der Vater natürlich nicht.
Die Differenz über den Beistand des Jugendamtes geltend machen, ist die einfachste Möglichkeit, UVG-Stelle sollte dich bereits darauf aufmerksam gemacht haben eine Beistandschaft für das Kind einzurichten
Das Jugendamt
hat schon Strafanzeige erstattet, er wurde bereits verurteilt,
hat aber Einspruch erhoben. Am 21.7. ist die nächste
Verhandlung.
Frage: Kann die Mutter auch Strafanzeige stellen? Brauch sie
einen Anwalt? Wer zahlt die Kosten? Gibts da PKH? Greift die
Familienrechtschutz sogar?
Bei einer Strafanzeige wird dem Staat angezeigt (!) dass der Kindsvater Strafrecht verletzt, im evtl. nachfolgenden Strafrechtsurteil kriegt der Kindsvater Bewährung mit der Auflage, zukünftig den Kindesunterhalt zu zahlen, d. h. du brauchst nicht extra eine Strafanzeige stellen, sprich mit dem Beistand/UVG-Stelle drüber
Ist es sinnvoll Kindsunterhalt und
Ehegattenunterhalt getrennt einzuklagen? (vorläufig
errechneter Unterhalt vom Tag der Trennung (23.1.2002) bis zur
Scheidung (die war vor 3 Tagen) wurde auch nie bezahlt.
Kindesunterhalt solltest du kostenlos über den Beistand einklagen lassen und abwarten. Sollte der Kindsvater den Unterhalt zahlen, kannst du für dich immer noch klagen, (mit einem Rechtsanwalt)
PKH kommt auf deine finanzielle Situation an, GRUNDSÄTZLICH: die ganze Klagerei kann dir zwar zu einem Urteil verhelfen, das heisst aber nicht, dass der Kindsvater dann zahlen kann: wenn nix zu holen ist, greife einem Nackten in die Tasche!
Vor einem Jahr ca. wurde der Offenbarungseid geleistet!
Wäre super, wenn ich auf die ein oder andere Frage Antwort
kriegen könnte! Danke schön und Grüße aus Freising
Marion
Wie ist das, wenn der Kindsvater den Unterhalt nicht bezahlt
(seit 3 Jahren). Das Jugendamt zahlt den Unterhaltsvorschuß,
die Differenz zahlt der Vater natürlich nicht.Die Differenz über den Beistand des Jugendamtes geltend
machen, ist die einfachste Möglichkeit, UVG-Stelle sollte dich
bereits darauf aufmerksam gemacht haben eine Beistandschaft
für das Kind einzurichtenDas Jugendamt
hat schon Strafanzeige erstattet, er wurde bereits verurteilt,
hat aber Einspruch erhoben. Am 21.7. ist die nächste
Verhandlung.
Frage: Kann die Mutter auch Strafanzeige stellen? Brauch sie
einen Anwalt? Wer zahlt die Kosten? Gibts da PKH? Greift die
Familienrechtschutz sogar?Bei einer Strafanzeige wird dem Staat angezeigt (!) dass der
Kindsvater Strafrecht verletzt, im evtl. nachfolgenden
Strafrechtsurteil kriegt der Kindsvater Bewährung mit der
Auflage, zukünftig den Kindesunterhalt zu zahlen, d. h. du
brauchst nicht extra eine Strafanzeige stellen, sprich mit dem
Beistand/UVG-Stelle drüber
Saubere Antwort !
Ergänzend noch folgende Angaben :
Ein Anwalt hilft vor Gericht immer weiter (ohne zu erscheinen ist für diverse Richter ein gefundenes Fressen Ihre Macht zu demonstrieren).
PKH - ist schwierig zu beurteilen, da deine persönliche finanzielle Situation entscheidet.
Die Familien-Rechtsschutz zieht in solchen Fällen NIE.
Viele Grüße
Jörg
Ist es sinnvoll Kindsunterhalt und
Ehegattenunterhalt getrennt einzuklagen? (vorläufig
errechneter Unterhalt vom Tag der Trennung (23.1.2002) bis zur
Scheidung (die war vor 3 Tagen) wurde auch nie bezahlt.Kindesunterhalt solltest du kostenlos über den Beistand
einklagen lassen und abwarten. Sollte der Kindsvater den
Unterhalt zahlen, kannst du für dich immer noch klagen, (mit
einem Rechtsanwalt)
PKH kommt auf deine finanzielle Situation an, GRUNDSÄTZLICH:
die ganze Klagerei kann dir zwar zu einem Urteil verhelfen,
das heisst aber nicht, dass der Kindsvater dann zahlen kann:
wenn nix zu holen ist, greife einem Nackten in die Tasche!Vor einem Jahr ca. wurde der Offenbarungseid geleistet!
Wäre super, wenn ich auf die ein oder andere Frage Antwort
kriegen könnte! Danke schön und Grüße aus Freising
Marion