Jeder weiss, dass Software- und Musikpiraterie strafbar ist, weil hierdurch Urheberrechte verletzt werden.
Wie aber ist es bei der Nutzung von Software, die es ermöglicht, codiertes Pay-TV unverschlüsselt auf dem PC zu sehen, ohne Abonnent des betreffenden Senders zu sein? Werden hierduch auch Urheberrechte verletzt? Nach welchen Rechtsnormen liegt hier eine etwaige strafbare Handlung vor?
Computerbetrug oder Erschleichen von Leistungen
Pay-TV sehen, ohne dafür zu bezahlen, ist nach der einen Meinung Computerbetrug, § 263a StGB, nach der anderen (zu der ich auch neige) ist es Erschleichen von Leistungen, § 265a StGB. Ich vertrete dabei die mildere Auffassung, denn auf das Erschleichen von Leistungen steht maximal ein Jahr, während man für Computerbetrug fünf Jahre einwandern kann.
§ 265a lautet: „Wer die Leistung … eines öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationsnetzes … in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten, wird … bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.“
Als „andere Vorschrift“ kommt der § 263a StGB in Frage, aber der Computerbetrug erfordert das Verschaffen eines „Vermögensvorteils“, und den sehe ich bei der TV-Piraterie nicht so richtig.