ich bräuchte mal einen guten Rat.
Folgendes ist passiert, ich habe ein Fahrzeug bei Ebay mit der Userid meiner Freundin ersteigert.
Als ich das Fahrzeug abholte empfang uns ein Motorradhändler - gab sich als Privatmann aus.
Es wurde mir dann ein Kaufvertrag vorgelegt, den ich unterzeichnet habe.
Ich stellte später fest dass als Verkäufer die Freundin des Händler eingetragen war.
Der Wagen war weder auf den Verkäufer noch auf seine Freundin zugelassen.
Soweit so gut, aber nach und nach stellten sich Mängel raus, bis jetzt sind es 14…
Jetzt möchte ich abwägen den Verkäufer in die Verantwortung zu ziehen und wollte daher Wissen wie die Rechstlage aussieht.
Denn ich habe für ein Auto zwei Kaufverträge - einen über Ebay von zwischen meiner Freundin und dem Verkäufer
und einen zwischen mir und der Freundin des Verkäufers.
Welcher ist gültig?
habe hieru meinen Anwalt gefragt, er wusste nicht genau wie die Rechstlage ist, da zwei Verträge existieren. Daher wollte ich mich mal hier umhören was andere dazu sagen…
Danke
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habe natürlich nur einmal bezahlt, es ging ja auch ums selbe Fahrzeug.
Aber wenn der erste durch den zweiten ausser kraft gesetzt wird, müsste es nicht extra vermerkt werden?
Frage daher, da mein Arbeitgeber vor ca. einem Jahr in die Gewerkschaft eingetreten ist, und wir bekamen dass auch neue Verträge. Dort steht in der letzten Zeile dass dieser anstatt des damals geschlossenen Vertrages ab xxx in Kraft tritt.
So etwas o.ä. ist nicht vermerkt im Kaufvertrag. Es gign dabei nur darum dass der Händler nicht als Verkäufer vor kommt weil er ja sonst die Gewährleistung hat.
Gruß
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Aber wenn der erste durch den zweiten ausser kraft gesetzt
wird, müsste es nicht extra vermerkt werden?
IMHO wird er dass nicht. Die Frage, ob zwei Verträge existieren sehe
ich so:
Der zweite besteht auf jeden Fall und wurde ja auch vollzogen.
Beim ersten (via eBay) stellt sich die Frage, ob überhaupt einer
zustande kam. Das einloggen unter falschem Namen verorte ich jetzt
mal als Problem der wirksamen Stellvertretung -> Rechtsscheinhaftung?
Ich bin mir da kein bißchen sicher, würde aber mal behaupten wollen,
dass, wenn das Passwort mit Wissen des Inhabers benutzt wurde, ein
Vetragsschluss in Betracht kommt, also 2 Verträge in der Welt
wären…
Vielleicht kommt ja noch was juristisches…
also der Zuschlag war schon ok, meine Freundin hatte nur nicht Ihren Asuweis dabei, daher wurde der Vertrag auf mich ausgestellt. Es war nicht so dass ich geboten hätte.
Also eine verzwickte Situation, richtig?
Danke&Gruß
PS was heisst IMHO?
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Jein. Juristisch gesehen: interessant. Praktisch gesehen: kommt drauf
an. Selbst wenn 2 Verträge existieren, ist dass ja nur von Interesse,
wenn 2 Leute etwas fordern (bzw. derselbe 2 Mal). Nach dem Motto: wo
kein Kläger, da kein Richter.
Aber da Du ja schon in anwaltlicher Beratung bist, können wir ja
einfach abwarten, was passiert, nicht?
PS was heisst IMHO?
In My Humble Opinion = meiner bescheidenen Meinung nach