Ruhezeiten

Hallo,

wann gelten Ruhezeiten in geschlossenen Ortschaften?

Ist dies von Stadt zu Stadt verschieden? Wert gibt darüber Auskunft?

Mittags um 14 Uhr Bäume mit Kettensäge fällen (nicht durch Firma, sondern privat). Ist das zulässig?

Hallo.

wann gelten Ruhezeiten in geschlossenen Ortschaften?

Manchmal.

Ist dies von Stadt zu Stadt verschieden?

Städte / Gemeinden können eigene Vorschriften erlassen.

Wert gibt darüber Auskunft?

Ordnungsamt oder Polimannzei.

Mittags um 14 Uhr Bäume mit Kettensäge fällen (nicht durch
Firma, sondern privat). Ist das zulässig?

Wäre es bei uns nicht (Ruhezeit 12 bis 15 Uhr). Außer der Uhrzeit spielt auch noch die Lage eine Rolle : Wohngebiet, Mischgebiet, Gewerbegebiet …

und was das Baumfällen angeht : gleich mal nachfragen, ob es eine Baumschutzsatzung gibt, sonst droht Rumsmurmelmützenverweis im Fall des Fällens.

Gruß kw

Hallo,

Mittags um 14 Uhr Bäume mit Kettensäge fällen (nicht durch
Firma, sondern privat). Ist das zulässig?

Wäre es bei uns nicht (Ruhezeit 12 bis 15 Uhr). Außer der
Uhrzeit spielt auch noch die Lage eine Rolle : Wohngebiet,
Mischgebiet, Gewerbegebiet …

Reines Wohngebiet.

und was das Baumfällen angeht : gleich mal nachfragen, ob es
eine Baumschutzsatzung gibt, sonst droht
Rumsmurmelmützenverweis im Fall des Fällens.

Die gibt es in der Stadt nicht, aber einen Hinweis auf das Naturschutzgesetz gibt es:
§ 29 Allgemeiner Schutz der Pflanzen und Tiere
(3) In der Zeit vom 1. März bis 30. September ist es verboten,

  1. Hecken, lebende Zäune, Bäume, Gebüsche, Röhrichtbestände zu roden, abzuschneiden oder auf andere
    Weise zu zerstören oder
  2. Bäume mit Horsten oder Bruthöhlen zu fällen oder zu besteigen.
    Dieses Verbot gilt nur in wenigen besonderen Fällen nicht.

Sieht recht eindeutig aus? Einen Baum am 31. März zu fällen wäre demnach nicht zulässig?

Gruß kw