Hallo,
folgender hypothetischer Fall:
A schlägt B in einer Kneipe so stark mit einer Baseballkeule auf den Kopf, dass dieser ohnmächtig wird. A haut ab. Die Kneipe ist gut besucht und B erhält sofort hilfe. Hat sich A (neben der Körperverletzung etc.) auch einer unterlassenen Hilfeleistung und/oder einer Aussetzung strafbar gemacht?
A schlägt B in einer Kneipe so stark mit einer Baseballkeule
auf den Kopf, dass dieser ohnmächtig wird. A haut ab. Die
Kneipe ist gut besucht und B erhält sofort hilfe. Hat sich A
(neben der Körperverletzung etc.) auch einer unterlassenen
Hilfeleistung und/oder einer Aussetzung strafbar gemacht?
Nein, weil es den Umständen nach nicht erforderlich ist, da sich bereits andere um den Verletzten kümmern. Man könnte auch darüber diskutieren, inwiefern es A zuzumuten ist, Hilfe zu leisten, aber das wäre nicht mehr so ganz sachlich
Ich gehe dabei davon aus, daß sich schneller jemand beginnt um B zu kümmern, als A die Kneipe verlässt, aber selbst wenn nicht würde das möglicherweise so bleiben - da weiß ich aber nicht genau Beschied, inwiefern A davon ausgehen darf, daß B geholfen wird.