Man stelle sich folgendes vor:
da meldet jemand die private Insolvenz an und muß seine Vermögensverhältnisse offenlegen.Dazu gehören ja auch die Sparverträge.
Können die Gläubiger auch die der Altersvorsorge dienenden Verträge auflösen und dann auf die Guthaben zurückgreifen ?
Welchen Schutz hätte der Schuldner, bzw. wodurch könnte sich der Schuldner die Altersvorsorge sichern ?
Besten Dank im Voraus !
goldfinger
Hallo!
da meldet jemand die private :Insolvenz an und muß seine
Vermögensverhältnisse :offenlegen.
Mit der Insolvenz ist nicht nur Offenlegung der Vermögensverhältnisse verbunden. Der Schuldner verliert darüber hinaus die Verfügungsgewalt über sein Vermögen. Die Verfügungsgewalt geht auf den Treuhänder/Insolvenzverwalter über.
Können die Gläubiger…
Ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens können die Gläubiger auf gar keine im Eigentum des Schuldners befindlichen Vermögenswerte zugreifen. Nur der Insolvenzverwalter kann das. Und er macht das auch.
…auch die der :Altersvorsorge dienenden
Verträge auflösen und dann :auf die Guthaben :zurückgreifen?
Was auflösbar und verwertbar ist, wird aufgelöst und verwertet.
Welchen Schutz hätte der :Schuldner, bzw. wodurch :könnte sich der Schuldner die :Altersvorsorge sichern ?
Vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens genoß der überschuldete und/oder zahlungsunfähige Schuldner überhaupt keinen Schutz. Gläubiger konnten mit titulierten Forderungen auf alle ihnen bekannten und greifbaren Vermögenswerte zugreifen. Wer zuerst kommt, bedient sich zuerst, bzw. läßt sich durch den Gerichtsvollzieher bedienen. Damit kann der Existenz des Schuldners die Grundlage entzogen werden. Von 30 Jahre lang vollstreckbaren Schuldtiteln wird der Schuldner u. U. lebenslang verfolgt. Seiner Zukunft einschließlich des Ruhestands ist jegliche Planbarkeit genommen.
Das Insolvenzverfahren bereitet diesem Zustand ein absehbares Ende. Darin liegt der große Nutzen für den Schuldner. Seine Zukunft wird wieder planbar, aber als Neuanfang und nicht mit über die Privatinsolvenz geretteten materiellen Werten. Während des Insolvenzverfahrens und der Wohlverhaltensphase verbleiben dem Schuldner Einkommen und Vermögenswerte zur angemessenen, bescheidenen Lebensführung. Was darunter zu verstehen ist, hängt vom konkreten Einzelfall ab.
Man muß dringend davon abraten, Vermögenswerte, Sparverträge etc. vor dem Zugriff des Insolvenzverwalters beiseite zu schaffen. Solches Verhalten führt bei Aufdeckung sicher zur Versagung der Restschuldbefreiung. In der Folge verliert das Insolvenzverfahren seinen entlastenten Effekt für den Schuldner, alle Schuldtitel bleiben in solchem Fall vollstreckbar und die Insolvenz gerät für den Schuldner zum Desaster.
Gruß
Wolfgang