Hallo Simone!
Ein Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag gibt es nicht. Wer eine Bestellung tätigt, ohne den Preis zu kennen, muß mit den Folgen leben.
Antworten fallen übrigens leichter, wenn Du Dein Posting fürs Archiv freigibst.
Gruß
Wolfgang
Hallo Simone!
Ein Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag gibt es nicht. Wer eine Bestellung tätigt, ohne den Preis zu kennen, muß mit den Folgen leben.
Antworten fallen übrigens leichter, wenn Du Dein Posting fürs Archiv freigibst.
Gruß
Wolfgang
Hallo Simone!
Ein Widerrufsrecht gibt es nach § 312 BGB bei Haustürgeschäften und nach § 312b bei Fernabsatzgeschäften zwischen Unternehmer und Verbraucher. Handelst Du als Wiederverkäuferin, bist Du im Sinne des Gesetzes kein Verbraucher. Ein allgemeines Rücktrittsrecht von Verträgen gibt es nicht.
Gruß
Wolfgang
*sh*tf*ck*Archivsperre*
hallo Simone,
zwischen Kaufleuten herrscht vertragsfreiheit, weil man davon ausgeht, dass Menschen die ein Geschäft betreiben, ihr tun überblicken.
Bei 08/15-Verbrauchern unterstellt der Gesetzgeber ein Schutzbedürfnis, welches sich in den von Dir genannten § niederschlägt.
Übrigens gibt es sicher die gleichen Produkte beim Großhändler günstiger. Der Hersteller will sich anscheinend nicht mit Kleinvieh rumschlagen. Oder du nimmst halt Palettenweise ab.
Ciao maxet.
Nein
Es gibt kein Recht, von Kaufverträgen zurückzutreten, bzw. ein solches Recht gibt es nur unter ganz besonderen Voraussetzugnen, aber nicht, wie du denkst, grundsätzlich.
Levay
Hallo!
zwischen Kaufleuten herrscht vertragsfreiheit
nicht nur zwischen Kaufleuten, auch beim Verbrauchergeschäft herrscht grundsätzlich Vertragsfreiheit!
Gruß
Tom
Hallo Tom,
zwischen Kaufleuten herrscht vertragsfreiheit
nicht nur zwischen Kaufleuten, auch beim Verbrauchergeschäft
herrscht grundsätzlich Vertragsfreiheit!
Es mag im juristischen Sprachgebrauch so sein. Der 08/15-Mensch dürfte die Nichtabdingbarkeit des Rückgaberechts bei Fernabgabegeschäften (spezielle Ausnahmen abgesehen) nicht als Vertragsfreiheit begreifen. Er verlässt sich darauf, dass auch gegenteilige Äusserungen gegenstandslos sind.
Oder reden wir aneinander vorbei und du meinst den Kontrahierungszwang, d.h. den Zwang mit einem best. Geschäftspartner einen Vertrag schliessen zu müssen ?
Ciao maxet.
Dispositives Recht auch beim Verbrauchergeschäft
Hallo!
Der
08/15-Mensch dürfte die Nichtabdingbarkeit des Rückgaberechts
bei Fernabgabegeschäften (spezielle Ausnahmen abgesehen) nicht
als Vertragsfreiheit begreifen.
Das fällt ja auch nicht unter die Vertragsfreiheit, sondern ist das Gegenteil.
Oder reden wir aneinander vorbei
Ich nehme mal an, dass du durchaus das richtige gemeint hast, es war aber genau genommen eine falsche Aussage. Vertragsfreiheit gilt allgemein und immer und nur in Ausnahmefällen ist diese eingeschränkt. ZB in bestimmten Fällen (!) im Verbrauchergeschäft, allgemein gilt aber auch da Vertragsfreiheit. Ich betone das deshalb so, weil viele Verbraucher glauben, sie sind vom Gesetz so geschützt, dass sie die Verträge nicht mehr lesen müssen. Grundsätzlich gilt aber auch beim Verbrauchervertrag der Grundsatz pacta sunt servanda und im Allgemeinen gilt auch beim Verbrauchervertrag, dass die gesetzlichen Regelungen zweiseitig dispositiv sind, dass also insb. auch zum Nachteil des Verbrauchers vom Gesetz abgewichen werden kann. Das Rücktrittsrecht im Fernabsatzgeschäft ist eine Ausnahme von einem allgemeinen Grundsatz.
Gruß
Tom