Hallo
Was geschieht, wenn ein gekündigter Arbeitnehmer kurz vor Ablauf seiner Kündigungsfrist schwer erkrannt und sich der Heilungsprozess
weit in den Zeitraum der Arbeitslosigkeit fortsetzt?
Erhält er dann weiterhin Krankengeld oder „nur“ Arbeitslosengeld ?
Leider habe ich bei der Suche mangels geeigneter Schlagworte nichts finden können.
Schon mal Danke
Lenz
Hallo Lenz,
Krankengeld wird ohne zeitliche Begrenzung bezahlt, allerdings längstens für 78 Wochen innerhalb von drei Jahren. Kommt eine weitere Erkrankung hinzu, gibt es keine Verlängerung der Frist. Wegen derselben Erkrankung in einem neuen Drei-Jahres-Zeitraum Krankengeld beziehen, kann nur, wer in der Zwischenzeit mindestens sechs Monate nicht wegen dieser Krankheit arbeitsunfähig war und erwerbstätig war oder der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stand. (SGB 5 § 48).
Soweit ich weis kommst Du erst nach einer Gesundschreibung ganz in die lieben Hände des Arbeitsamtes. Mit bekannt werden der Kündigung musst Du Dich aber beim Arbeitsamt melden, auch mit Krankenschein.
Wenn Du noch kannst…, rufe die Krankenkasse an, mich haben sie bei der gleichen Situation immer gut beraten.
Alles Gute
shiny
Hallo Shiny
Danke für die Antwort.Leider entspricht sie nicht der Fragestellung.
Es geht auch nicht um mich, sondern einen Verwandten.Er ist auch beim Arbeitsamt gemeldet.Kündigungsfrist läuft Ende des Monats ab.Der Genesungsprozess wird sich nach Auskunft der Ärzte noch mindestens 6 Monate hinziehen.
Nachfrage bei 2 KKs ergab: 1 x es wird von Fall zu Fall entschieden,
1 x da müssen wir uns erstmal schlau machen.
Da muss es doch irgendwelche §§ geben!?
Wenn die Kündigungsfrist abgelaufen ist und er noch weiterhin krank geschrieben ist; von wem bekommt er sein Geld und wieviel???
80% Krankengeld oder 60% Arbeitslosengeld?
Hallo
Was geschieht, wenn ein gekündigter Arbeitnehmer kurz vor
Ablauf seiner Kündigungsfrist schwer erkrannt und sich der
Heilungsprozess
weit in den Zeitraum der Arbeitslosigkeit fortsetzt?
Lenz, er erhält weiterhin Krankengeld. Arbeitslosengeld bekommt er, wenn er zur Vermittlung zur Verfügung steht und das wird ja vermutlich momentan nicht der Fall sein.
http://www.bmgs.bund.de/download/gesetze_web/sgb05/s…
Ob noch ergänzende Leistungen möglich sind, müsst ich mal suchen. Weiß ich jetzt nicht genau.
MfG
Hallo Lenz,
das Dich ansprechen war allgemein gehalten(er,sie es), entschuldige.
Von Fall zu Fall wird da nicht gehen können. Es liegt ein klarer Fall vor. Krank= Krankenkasse, Gesund + Arbeitslos= Arbeitsamt, zumindest meiner Meinung und selbst erlebten nach.
Danke für die Antwort.Leider entspricht sie nicht der
Fragestellung.
Es geht auch nicht um mich, sondern einen Verwandten.Er ist
auch beim Arbeitsamt gemeldet.Kündigungsfrist läuft Ende des
Monats ab.Der Genesungsprozess wird sich nach Auskunft der
Ärzte noch mindestens 6 Monate hinziehen.
Nachfrage bei 2 KKs ergab: 1 x es wird von Fall zu Fall
entschieden,
1 x da müssen wir uns erstmal schlau machen.
Da muss es doch irgendwelche §§ geben!?
siehe unten
Wenn die Kündigungsfrist abgelaufen ist und er noch weiterhin
krank geschrieben ist; von wem bekommt er sein Geld und
wieviel???
Das Arbeitsamt zahlt NUR, wenn AN dem Arbeitsmark zur Verfügung steht.
Wie oben bereits geschrieben, Krankenkasse bis Gesund, dann AA.
80% Krankengeld oder 60% Arbeitslosengeld?
Hier ein Auszug aus www.aok.de:
§ 47 SGB V
(1) Das Krankengeld beträgt 70 v.H. des erzielten regelmäßigen Arbeitsentgelts und Arbeitseinkommen, soweit es der Beitragsberechnung unterliegt (Regelentgelt). Das aus dem Arbeitsentgelt berechnete Krankengeld darf 90 v.H. des bei entsprechender Anwendung des Absatzes 2 berechneten Nettoarbeitsentgelts nicht übersteigen. Das Regelentgelt wird nach den Absätzen 2, 4 und 6 berechnet. Das Krankengeld wird für Kalendertage gezahlt. Ist es für einen ganzen Kalendermonat gezahlt, ist dieser mit 30 Tagen anzusetzen -Ende- gefunden in der Rechtsdatenbank.
Hoffe nicht wieder abgeschweift zu sein:smile:.
MbG
shiny
Danke euch beiden.
Ist schon erstaunlich, daß hier mehr Infos zu erhalten sind als bei den „Fachleuten“ in den Amtsstuben.
Danke euch beiden.
Ist schon erstaunlich, daß hier mehr Infos zu erhalten sind
als bei den „Fachleuten“ in den Amtsstuben.
Hallo Lenz,
einwenig möchte ich die „kundenbesuchten“ Amtsstuben in Schutz nehmen. D ist Weltmeister in Gesetzen und Vorschriften, ich möchte behaupten, dass es keinen gibt, der da noch durchblicken kann. Wir haben hier den Vorteil von tausenden Erfahrungen zu erfahren, zwar unverbindlich, aber meist sehr hilfreich und erklärt – diesen Vorteil haben die Sessel… nicht. Wer sich da nicht 200% einarbeitet – siehe Deinen Bekannten…
MbG
shiny