Schenkung bei Vererbung

Frage:
Wenn ich statt zu vererben einen Teil meines Erbes innerhalb der Familie (1 Ehefrau, 2 Töchter) als Schenkung vermachen möchte, z. B. mein Haus, muss ich das unbedingt notariell beglaubigen lassen ?
(10 Jahres Frist beachten ist klar)
Reicht nicht die schriftliche Annahme-Erklärung aus ?
Welcher § regelt das ?
Oder gibt es noch andere Möglichkeiten der Umgehung der Erbschaftssteuer ?

§518 Abs. I BGB
das schenkungsversprechen bedarf der notariellen beurkundung.
allerdings wird es durch vollzug der schenkung (eigentumsübergang) „geheilt“ --> 518 Abs II BGB

d.h. im klartext:
für die schenkung ist die notarielle beurkundung nicht unbedingt notwendig… allerdings für eigentumsübertragung an grundstücken schon!

gruß

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Oder gibt es noch andere Möglichkeiten der Umgehung der
Erbschaftssteuer ?

Die Schenkung selbst ist formfrei möglich, eine Übertragung von Eigentum an Grundstück und Haus nicht.

Aber noch was: Wenn du etwas verschenkst, muss Schenkungssteuer entrichtet werden. Auf die Idee, Erbmasse vorzeitig zu verschenken, sind nämlich vor dir auch schon andere gekommen :smile: Ich vermute mal, dass die beiden Steuern gleich hoch sind.

Levay

Oder gibt es noch andere Möglichkeiten der Umgehung der
Erbschaftssteuer ?

Die Schenkung selbst ist formfrei möglich, eine Übertragung
von Eigentum an Grundstück und Haus nicht.

Aber noch was: Wenn du etwas verschenkst, muss
Schenkungssteuer entrichtet werden. Auf die Idee, Erbmasse
vorzeitig zu verschenken, sind nämlich vor dir auch schon
andere gekommen :smile: Ich vermute mal, dass die beiden Steuern
gleich hoch sind.

das ist richtig, aber es gibt freibeträge und die kann man alle 10 jahre in anspruch nehmen…