Frage:
Wenn ich statt zu vererben einen Teil meines Erbes innerhalb der Familie (1 Ehefrau, 2 Töchter) als Schenkung vermachen möchte, z. B. mein Haus, muss ich das unbedingt notariell beglaubigen lassen ?
(10 Jahres Frist beachten ist klar)
Reicht nicht die schriftliche Annahme-Erklärung aus ?
Welcher § regelt das ?
Oder gibt es noch andere Möglichkeiten der Umgehung der Erbschaftssteuer ?
§518 Abs. I BGB
das schenkungsversprechen bedarf der notariellen beurkundung.
allerdings wird es durch vollzug der schenkung (eigentumsübergang) „geheilt“ --> 518 Abs II BGB
d.h. im klartext:
für die schenkung ist die notarielle beurkundung nicht unbedingt notwendig… allerdings für eigentumsübertragung an grundstücken schon!
gruß
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Oder gibt es noch andere Möglichkeiten der Umgehung der
Erbschaftssteuer ?
Die Schenkung selbst ist formfrei möglich, eine Übertragung von Eigentum an Grundstück und Haus nicht.
Aber noch was: Wenn du etwas verschenkst, muss Schenkungssteuer entrichtet werden. Auf die Idee, Erbmasse vorzeitig zu verschenken, sind nämlich vor dir auch schon andere gekommen
Ich vermute mal, dass die beiden Steuern gleich hoch sind.
Levay
Oder gibt es noch andere Möglichkeiten der Umgehung der
Erbschaftssteuer ?Die Schenkung selbst ist formfrei möglich, eine Übertragung
von Eigentum an Grundstück und Haus nicht.Aber noch was: Wenn du etwas verschenkst, muss
Schenkungssteuer entrichtet werden. Auf die Idee, Erbmasse
vorzeitig zu verschenken, sind nämlich vor dir auch schon
andere gekommenIch vermute mal, dass die beiden Steuern
gleich hoch sind.
das ist richtig, aber es gibt freibeträge und die kann man alle 10 jahre in anspruch nehmen…