'Umgehend' und 'unverzüglich'

Hallo,

wie sind die beiden Begriffe „umgehend“ und „unverzüglich“ juristisch definiert?

Gruß
Peter

ist hier gut erklärt
unverzüglich = http://www.rechtslexikon-online.de/Unverzueglich.html

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Hier ein Beispiel aus der Praxis:

Bei einem Taxi fällt abends eine Glühbirne (im Scheinwerfer oder Rücklicht) aus. Ein Polizist moniert dieses und verlangt, daß das Taxi in der Nacht nicht mehr eingesetzt werden darf. Begründung: Das Fahrzeug ist verkehrsunsicher wegen eines technischen Mangels und darf im gewerblichen Personenverkehr nicht mehr eingesetzt werden. Bei weiterem Einsatz des Fahrzeugs werde der Wagen beschlagnahmt.
Falsch!
Der Gesetzgeber verlangt ein „unverzügliches“ Beseitigen des Mangels. Dies bedeutet, daß der Mangel am nächsten Morgen nach Öffnen der Werkstätten beseitigt wird.

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