Ist es Rechtens, dass eine Firma für die erneute Installation eines Heizkostenverteilers (Ablesegerät) eine Rechnung ausstellt, wenn diese aufgrund unzureichender Installation abgefallen ist?
Angenommen, während eines Austausches der Ablesegeräte wurde eines nicht richtig befestigt und fällt 2 Monate später dann ab. Darf eine Firma für die Anbringung eines neues Gerätes Geld verlangen, obwohl der Fehler beim Techniker lag?
Muss der Verbraucher beweisen, dass das Ablesegerät nicht richtig befestigt war, oder muss die entsprechende Firma das Gegenteil beweisen. Für Hinweise (ggf. mit Gerichtsurteilen oder Paragraphen) bin ich sehr dankbar.
Gruß