Guten Tag,
wenn jemand erst nach 230 Tagen eine Rechnung bekommt, muss er diese dann noch bezahlen? Das Problem ist das sich der Betroffene nach einer so langen Zeit nicht mehr erinnern kann, ob er die Rechnung bereits bezahlt hat oder nicht (er möchte nicht doppelt zahlen). Was kann man in einen solchen Fall tun?
Guten Tag,
wenn jemand erst nach 230 Tagen eine Rechnung bekommt, muss er
diese dann noch bezahlen?
Verjährt ist sie nicht…
LG
Stuffi
Hallo Dieter!
wenn jemand erst nach 230 :Tagen eine Rechnung bekommt, :muss er diese dann noch :bezahlen?
Ja! Mit einigen Ausnahmen verjähren Ansprüche nach 3 Jahren (§ 195 BGB).
Das Problem ist das sich der
Betroffene nach einer so :langen Zeit nicht mehr :erinnern kann, ob er die :Rechnung bereits bezahlt hat :oder nicht
Das ist allein das Problem des Betroffenen.
Gruß
Wolfgang
Naja, er muss doch wissen, ob er die Ware bestellt hat oder nicht, ansonsten würde ich die Anschreiben und um die Rechnung bitten bzw. was genau bestellt wurde! Bei Nichtrechtzeitige Zahlungen gibt es einen frist von 2 Jahren !
Das ist ja der Hammer das die Firma ohne weiteres ein dreiviertel Jahr (!!!) warten kann um die Rechnung auszustellen. Nicht jeder verwahrt seine Belege über einen längeren Zeitraum. Wenn der Beleg nun weg ist, dann kann er gar nicht nachweisen das die Rechnung (vielleicht) bezahlt wurde. Wenn er bei dieser Firma bereits mehrfach bestellt hat, dann hat er nachträglich keine Übersicht mehr ob genau diese Rechnung bezahlt wurde (denn nach einen dreiviertel Jahr hat er seinen Beleg nicht mehr)
Hallo,
dass die Rechnung noch nicht verjährt ist wurde ja schon gesagt.
Das Problem ist das sich der
Betroffene nach einer so langen Zeit nicht mehr erinnern kann,
ob er die Rechnung bereits bezahlt hat oder nicht (er möchte
nicht doppelt zahlen). Was kann man in einen solchen Fall tun?
Der Betroffene könnte in seinen Kontoauszügen nachschauen. Wenn die nicht mehr vorhanden sind (was sie aber sollten!!!) kann er zu seiner Bank gehen und dort darum bitten neue Kontoauszüge für den entsprechenden Zeitraum zu bekommen.
LG Timi
Nicht jeder verwahrt seine Belege über einen
längeren Zeitraum.
Dazu ist man aber verpflichtet, zumindest was zB Kontoauszüge angeht.
Wenn der Beleg nun weg ist, dann kann er
gar nicht nachweisen das die Rechnung (vielleicht) bezahlt
wurde.
Aber dafür kann ja die Firma nichts.
Wenn er bei dieser Firma bereits mehrfach bestellt hat,
dann hat er nachträglich keine Übersicht mehr ob genau diese
Rechnung bezahlt wurde (denn nach einen dreiviertel Jahr hat
er seinen Beleg nicht mehr)
Wie gesagt seine Kontoauszüge sollte er nach dieser Zeit noch haben, weil er dazu verpflichtet ist diese 3 (oder 4?) Jahre aufzubewahren.
Ob diese Rechnung bezahlt wurde kann man dann ja nachprüfen indem man den Rechnungsbetrag und ggf. die Rechnungsnummer vergleicht.
LG Timi
Jeder Bürger ist verpflichtet seine Kontoauszüge mehrere Jahre aufzubewahren?
Jeder Bürger ist verpflichtet seine Kontoauszüge mehrere Jahre
aufzubewahren?
Nö.
Aber er muss dann eben ein gutes Gedächtnis haben oder mit den Konsequenzen leben.
HM 
Jeder Bürger ist verpflichtet seine Kontoauszüge mehrere Jahre
aufzubewahren?Nö.
Ups stimmt *gg* Ich war der festen Überzeugung man müsse sie 3 Jahre aufbewahren, hab mich gerade aber noch mal schlau gegooglet und es gibt doch keine Aufbewahrungsplicht. Also Fehler bei mir, sorry. Aber empfehlen tut es sich natürlich trotzdem.
LG Timi
Ups stimmt *gg* Ich war der festen Überzeugung man müsse sie 3
Jahre aufbewahren, hab mich gerade aber noch mal schlau
gegooglet und es gibt doch keine Aufbewahrungsplicht. Also
Fehler bei mir, sorry. Aber empfehlen tut es sich natürlich
trotzdem.
Wobei Banken gerne - gegen Kostenersatz - Kopien ausstellen…
LG
Stuffi
Jeder Bürger ist verpflichtet seine Kontoauszüge mehrere Jahre
aufzubewahren?
Nein, macht sich in manchen Fällen (s. dein Bsp.) oder auch im Zshang mit Steuerklärung ganz gut.
Ciao maxet.
Wobei Banken gerne - gegen Kostenersatz - Kopien ausstellen…
Ich habe mehrfach gehört, dass diese Kosten ganz schön happig sein sollen, v.a. wenn die Banken die Daten selbst nur noch in irgendwelchen verstaubten Kellern vorliegen haben. Komisch im Zeitalter der Computer, aber ist wohl so!
Levay
Hallo,
derjenige sollte daraus lernen:
einen Ordner nehmen, auf den Rücken „Rechnungen/Lieferscheine“ schreiben, evtl. ein alphabetisches Register hineintun. Wenn dann eine Rechnung kommt und er sie bezahlt hat, wird sie mit dem Hinweis „bez. [Datum]“ versehen und abgeheftet. Einmal pro Jahr wird alles durchgegangen und was älter als 5 (10) Jahre ist wird vernichtet.
Mal was anderes: Was macht derjenige eigentlich, wenn es zu einer Reklamation während der Garantie- bzw Gewährleistungszeit kommt und er keinen Nachweis über das Kaufdatum mehr hat?
Gruß, Niels