Hallo, ich werde von meiner Schwester 10 000 Euro über 3 Jahre als Darlehen annehmen. Muss ich eigentlich laut Gesetz das Geld verzinsen, auch wenn die Darlehensgeberin darauf verzichtet ???
Das Darlehen wird für mein Unternehmen gebraucht und muss vorgelegt werden!
Bitte um Rückantwort
Hallo prinz-dersim,
liest Du auch das, was Du nicht lesen magst?
Den Text, den Du offenbar ohne zu lesen weggeclickt hast, sagt
deutlich, dass hier Beiträge in der Ich-Form äusserst unerwünscht
sind!
Bevor Du jetzt nochmal was postest folgendes:
Man kann zinslose Darlehen gewähren, eine Verzinsungspflicht gibt es
nicht (Stichwort: Vertragsfreiheit).
Bitte um Rückantwort
Ist hier üblich, ausser bei Beiträgen in der Ich-Form.
Gruß - Jaschiii
OT
Hi,
liest Du auch das, was Du nicht lesen magst?
Den Text, den Du offenbar ohne zu lesen weggeclickt hast, sagt
deutlich, dass hier Beiträge in der Ich-Form äusserst
unerwünscht
sind!
Da gebe ich dir natürlich vollkommen recht.
Das verhalten vieler antwortenden hier führt diese regelung allerdings völlig ad absurdum.
Man sollte die regeln vielleicht dadurch erweitern, daß es sich auch verbittet neutral-gestellte fragen in der antwort auf den fragesteller zu beziehen.
Regeln sind nunmal auf beiden seiten einzuhalten.
Die höflichkeit (die ich bei den meisten einfach mal vorraussetze) gebietet es hier einfach, eine frage über das problem des berühmten „guten freundes“ auch auf diesen bezogen zu beantworten.
LG Alex:smile:
Ihr habt aber echt Komplexe, wenn Ihr davon keine Ahnung habt, dann erspart euch eure dumme Antworten!
Ich glaub´ es hakt…
Kollege,
das lieb´ ich ja heiß und innig:
erst Mist bauen, trotzdem Hilfe bekommen und dann auch noch den Rand
aufreissen! Sonst geht es Dir aber gut, ja?
Ihr habt aber echt Komplexe, wenn Ihr davon keine Ahnung habt,
dann erspart euch eure dumme Antworten!
J
Hmm sorry aber dein Kommentar kam mir irgendwie negativ rüber!
mir ist es egal ob du in „ICH-Form“ schreibst oder nicht…
hier die antwort
Muss ich eigentlich laut Gesetz das
Geld verzinsen, auch wenn die Darlehensgeberin darauf
verzichtet ???
–> NEIN, §488 BGB
Ich habe doch geschrieben:
Hmm sorry aber dein Kommentar kam mir irgendwie negativ rüber!