Schaden an einem Auto von einer Autovermietung

Mal angenommen eine Person mietet sich einen Wagen der sehr teuer ist, schliesst aber keine Vollkaskoversicherung ab. Beim Ausparken nimmt diese Person dann einen Begrenzungsstein mit, und macht unter der Beifahrertür 3 ca. 10-15 cm lange Kratzer rein, weil diese Person rechts abbiegen wollte, und eben dabei am Stein entlangschrammt.
Dann geht diese Person zu einem Gutachter und der schätzt den Schaden auf 300-800 €, die Autovermietung jedoch verlangt eine Summe von 2000 - 3000 €.

  1. Kann diese Person dagegen vorgehen?

  2. Ist diese Person berechtigt den Schaden auch privat zu reparieren, wenn diese Person zufällig bei einer Autolackiererei arbeitet und diese Kompetenz auch vorweisen kann?

  3. Wenn nein, macht es sein, wenn diese Person ein Azubi ist, sich einen Anwalt zu nehmen, oder kann diese Person das Ganze über die Haftpflichtversicherung laufen lassen?

Grüße und schon mal besten Dank

Micha

Hallo Michael!

…schliesst aber keine :Vollkaskoversicherung ab.

Bei einem Mietauto an den paar Euronen für Vollkasko zu sparen, ist Sparsamkeit an der falschen Stelle. Das sollte als Lerneffekt aus dem Vorgang hängen bleiben.

… Begrenzungsstein…
3 ca. 10-15 cm lange Kratzer

Wirklich nur Kratzer, also Lackschaden? Oder wurde Blech eingedrückt?

Gutachter schätzt 300-800 €

Seltsames Gutachten mit derart großer Unsicherheit.

Autovermietung verlangt eine
Summe von 2000 - 3000 €.

Nicht minder seltsam. Wie hoch ist die Forderung wirklich?

  1. Kann diese Person dagegen vorgehen?

„Die Person“ ist auf dem falschen Dampfer, wenn sie gegen irgendwas oder irgendwen vorgehen will. Es wurde ein Schaden verursacht und dessen Beseitigung ist zu bezahlen.

  1. Ist diese Person :berechtigt den Schaden auch :stuck_out_tongue:rivat zu reparieren, wenn :diese Person zufällig bei :einer Autolackiererei :arbeitet und diese Kompetenz :auch vorweisen kann?

Wenn der Eigentümer des Fahrzeugs einverstanden ist: Ja. Sonst nicht.

  1. Wenn nein, macht es sein, :wenn diese Person ein Azubi :ist, sich einen Anwalt zu :nehmen, oder kann diese :stuck_out_tongue:erson das Ganze über die :Haftpflichtversicherung :laufen lassen?

Ein Blick ins Kleingedruckte der Haftpflichtversicherung hilft weiter. Ich vermute aber, daß der Schaden unter die Ausschlüsse fällt, also nicht erstattet wird.

Es geht darum, die finanziellen Folgen des Schadens klein zu halten. Dafür muß zunächst einmal klar sein, wie groß der Schaden überhaupt ist. Die bisherigen Angaben sehen nach Hausnummern aus, aber nicht nach seriöser Schätzung.

Wenn Du einen Anwalt beauftragst, steht zunächst nur fest, daß Du zusätzlich zum Schaden auch noch den Anwalt zu bezahlen hast. Das kann sinnvoll sein, wenn etwa der angerichtete Schaden für 300 € zu beseitigen ist, der Geschädigte aber 3.000 € haben will. Liegt dagegen zwischen seriöser Schätzung eines Kfz-Sachverständigen und Forderung nur eine geringe Differenz, wird man für den Gegenwert eines BigMacs keinen Anwalt beauftragen, um das vermeintliche Recht durchzusetzen.

Die Vorgehensweise: Über die Höhe des Schadens muß Klarheit herrschen. Dafür braucht man einen Gutachter. Das ist natürlich kein Azubi einer Lackiererei, der im Vorbeigehen irgendwas in den Milchbart murmelt, was dem befreundeten Kumpel in den Kram paßt, sondern ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger. Den hat der Schadenverursacher zu bezahlen. Kostet aber beim überschaubaren Schaden nicht die Welt. In diesem Fall wird das Geld für einen Gutachter besser angelegt sein, als einen Rechtsanwalt zu beauftragen, der für sein Honorar auch nur empfehlen kann, per Gutachter Klarheit in die Schadenhöhe zu bringen.

Der vermutlich finanziell nicht auf Rosen gebettete Schadenverursacher handelt klug, wenn er nicht ohne Not die Fronten verhärtet. Unter freundlichen, gutwilligen Menschen läßt sich alles regeln. Wenn er sich unangemessen aufs Drohen verlegt, kann er nicht viel Entgegenkommen erwarten, wenn er etwa auf Ratenzahlung angewiesen sein sollte.

Gruß
Wolfgang

Hallo Wolfgang,

Danke erstmal vorab. Also diese Person hat nur Kratzer in den Lack gemacht. Mehr nicht.

Die Zahlen wurden einmal von einem Lackierermeister (300 € Freundschaftspreis, 800 € wenns über Rechnung geht, deswegen so große Schwankungen) geschätzt und die überhöhten Kosten von 2000 - 3000 von einem Angestellten, der nur hinter dem PC sitzt und eigentlich keine Ahnung davon hat.

Dieser Vorfall ereignete sich erst am letzten Wochenende, es stehen also weder Zahlen noch Vorderungen.

Der Punkt ist nur der, man könnte das alles lackieren lassen, aber die besagte Person, welche in der Lackiererei arbeit meinte, dass z.b. die Autovermietung das ganze Teil austauschen lassen würde, deswegen so grosse Preisdifferenzen.
Nun fragt sich eben die Person, ob, wenn es nicht möglich und viel billiger ist, die Autovermietung zuerst angewiesen ist, das billigere Gebot zu nehmen.

Die Person wollte eben nur vorab alle Möglichkeiten checken und es ist auch bis jetzt noch gar nichts passiert.
Vielleicht könnten sie der Person noch einige Tipps mit auf den Weg geben.

Gruß Micha

Hallo Michael!

Die Zahlen wurden einmal von :einem Lackierermeister (300 €
Freundschaftspreis, 800 € :wenns über Rechnung geht…

Ein gewerblicher Geschädigter will keine Freundschaftspreise und keine Schwarzarbeit, sondern ausschließlich Vorgänge mit Rechnung und Gewährleistung. Alles andere ist indiskutabel. Zudem ist es allein die Entscheidung des Geschädigten, ob und wo er Reparaturen ausführen läßt.

Ich würde wie folgt vorgehen: Du gehst zum Inhaber/Niederlassungsleiter der Autovermietung. In der Tasche hast Du 800 € in bar. Das Geld bietest Du zur Begleichung des Schadens an und zwar gegen einen Zweizeiler, daß mit der Zahlung alle Forderungen aus dem Vorgang erledigt sind. Eine Autovermietung läßt alle Tage kleine Schäden beseitigen und wird einschätzen können, ob der gebotene Betrag reicht.

Will der Inhaber/Niederlassungsleiter der Autovermietung auf Dein Angebot nicht eingehen, bietest Du an, daß sich ein öffentlich bestellter Kfz-Sachverständiger den Schaden ansieht und Du die vom Sachverständigen geschätzten Reparaturkosten nebst Kosten der Schätzung begleichst.

Ich weiß nicht, ob es Dir gegeben ist, mit Menschen umzugehen. Leute, die bei alltäglichen Vorgängen zunächst an die Einschaltung eines Anwalts denken, haben mit gütlichem Interessenausgleich per Gespräch oft ein Problem. Wenn Du nicht reden magst, kannst Du Dein Angebot auch schriftlich fassen. Du bietest also an, 800 € zur Erledigung des Schadens zu bezahlen oder die von einem vereidigten Sachverständigen geschätzten Reparaturkosten.

Gruß
Wolfgang

Hallo,

Die Zahlen wurden einmal von einem Lackierermeister (300 €
Freundschaftspreis, 800 € wenns über Rechnung geht, deswegen
so große Schwankungen) geschätzt

ein Lackierermeister (noch dazu in Schwarzarbeit) ist kein Gutachter. Seine Aussage wird bei einem Prozess keinen Bestand haben.

und die überhöhten Kosten von
2000 - 3000 von einem Angestellten, der nur hinter dem PC
sitzt und eigentlich keine Ahnung davon hat.

auch der Angestellte ist kein Gutachter, kennt aber vermutlich die Preise der Vertragswerkstatt für diese Fälle recht gut.

Dieser Vorfall ereignete sich erst am letzten Wochenende, es
stehen also weder Zahlen noch Vorderungen.

die AV hat eine Anspruch darauf, dass das Auto soweit möglich in den Ursprungszustand versetzt wird. Dazu kann je nach Alterung des Lacks eine Lackierung der gesamten Seite, mindestens aber der gesamten Tür notwendig sein. ich als Privatmann würde mein Auto in so einem Fall nicht „unter der Hand“ repariert haben wollen, wieso sollte eine Vermietung das wollen? Die verdienen auch daran, das Auto irgendwann mal wieder zu verkaufen. Dann muss alles erstklassig ausgeführt sein.

Der Punkt ist nur der, man könnte das alles lackieren lassen,
aber die besagte Person, welche in der Lackiererei arbeit
meinte, dass z.b. die Autovermietung das ganze Teil
austauschen lassen würde, deswegen so grosse Preisdifferenzen.
Nun fragt sich eben die Person, ob, wenn es nicht möglich und
viel billiger ist, die Autovermietung zuerst angewiesen ist,
das billigere Gebot zu nehmen.

die Autovermietung hat wie gesagt Anspruch auf den Ursprungszustand sofern möglich, andernfalls auf einen Wertausgleich. Du hast zunächst mal gar keine Ansprüche. Ob die Forderungen der AV überzogen sind, kann nur ein anerkannter Sachverständiger klären, den du dann eben auch noch bezahlen musst. Alles andere ist vor Gericht zwecklos.

Gruß, Niels

Hallo,

  1. Kann diese Person dagegen vorgehen?

Guck doch mal in den Vertrag, den du mit der Autovermietung abgeschlossen hast. Dort steht meistens sehr genau drin, was in solchen Fällen passiert, und mit deiner Unterschrift hast du dem ja dann auch zugestimmt.

  1. Ist diese Person berechtigt den Schaden auch privat zu
    reparieren, wenn diese Person zufällig bei einer
    Autolackiererei arbeitet und diese Kompetenz auch vorweisen
    kann?

Soweit ich weiß, nein.

  1. Wenn nein, macht es sein, wenn diese Person ein Azubi ist,
    sich einen Anwalt zu nehmen, oder kann diese Person das Ganze
    über die Haftpflichtversicherung laufen lassen?

Die meisten Haftpflichtversicherungen schließen Schäden an gemieteten Autos aus, kannst du aber ebenfalls herausfinden, indem du in deinen Vertragsunterlagen nachsiehst oder beim Versicherer nachfragst.

Mir ist das auch schonmal passiert, eine eingebeulte Stoßstange an einem funkelniegelnagelneuen Mietwagen. Hat alles nichts geholfen, ich mußte den Schaden komplett bezahlen, schlappe 1100 Euro. Wenn’s dich tröstet: Bei mir kam die Rechnung vom Autovermieter nach ca. 3 Monaten, du hast also noch ein wenig Zeit, um zu sparen. :smile:

Gruß,
Doro