Hallo Michael!
…schliesst aber keine :Vollkaskoversicherung ab.
Bei einem Mietauto an den paar Euronen für Vollkasko zu sparen, ist Sparsamkeit an der falschen Stelle. Das sollte als Lerneffekt aus dem Vorgang hängen bleiben.
… Begrenzungsstein…
3 ca. 10-15 cm lange Kratzer
Wirklich nur Kratzer, also Lackschaden? Oder wurde Blech eingedrückt?
Gutachter schätzt 300-800 €
Seltsames Gutachten mit derart großer Unsicherheit.
Autovermietung verlangt eine
Summe von 2000 - 3000 €.
Nicht minder seltsam. Wie hoch ist die Forderung wirklich?
- Kann diese Person dagegen vorgehen?
„Die Person“ ist auf dem falschen Dampfer, wenn sie gegen irgendwas oder irgendwen vorgehen will. Es wurde ein Schaden verursacht und dessen Beseitigung ist zu bezahlen.
- Ist diese Person :berechtigt den Schaden auch
rivat zu reparieren, wenn :diese Person zufällig bei :einer Autolackiererei :arbeitet und diese Kompetenz :auch vorweisen kann?
Wenn der Eigentümer des Fahrzeugs einverstanden ist: Ja. Sonst nicht.
- Wenn nein, macht es sein, :wenn diese Person ein Azubi :ist, sich einen Anwalt zu :nehmen, oder kann diese
erson das Ganze über die :Haftpflichtversicherung :laufen lassen?
Ein Blick ins Kleingedruckte der Haftpflichtversicherung hilft weiter. Ich vermute aber, daß der Schaden unter die Ausschlüsse fällt, also nicht erstattet wird.
Es geht darum, die finanziellen Folgen des Schadens klein zu halten. Dafür muß zunächst einmal klar sein, wie groß der Schaden überhaupt ist. Die bisherigen Angaben sehen nach Hausnummern aus, aber nicht nach seriöser Schätzung.
Wenn Du einen Anwalt beauftragst, steht zunächst nur fest, daß Du zusätzlich zum Schaden auch noch den Anwalt zu bezahlen hast. Das kann sinnvoll sein, wenn etwa der angerichtete Schaden für 300 € zu beseitigen ist, der Geschädigte aber 3.000 € haben will. Liegt dagegen zwischen seriöser Schätzung eines Kfz-Sachverständigen und Forderung nur eine geringe Differenz, wird man für den Gegenwert eines BigMacs keinen Anwalt beauftragen, um das vermeintliche Recht durchzusetzen.
Die Vorgehensweise: Über die Höhe des Schadens muß Klarheit herrschen. Dafür braucht man einen Gutachter. Das ist natürlich kein Azubi einer Lackiererei, der im Vorbeigehen irgendwas in den Milchbart murmelt, was dem befreundeten Kumpel in den Kram paßt, sondern ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger. Den hat der Schadenverursacher zu bezahlen. Kostet aber beim überschaubaren Schaden nicht die Welt. In diesem Fall wird das Geld für einen Gutachter besser angelegt sein, als einen Rechtsanwalt zu beauftragen, der für sein Honorar auch nur empfehlen kann, per Gutachter Klarheit in die Schadenhöhe zu bringen.
Der vermutlich finanziell nicht auf Rosen gebettete Schadenverursacher handelt klug, wenn er nicht ohne Not die Fronten verhärtet. Unter freundlichen, gutwilligen Menschen läßt sich alles regeln. Wenn er sich unangemessen aufs Drohen verlegt, kann er nicht viel Entgegenkommen erwarten, wenn er etwa auf Ratenzahlung angewiesen sein sollte.
Gruß
Wolfgang