Verkehr, abbiegende Vorfahrt

Hallo,

ich hoffe mal es eindeutig zu formulieren.:

  • Ich fahre auf eine T-Kreuzung zu, also es geht nur links oder rechts.
  • Ich bin auf der Vorfahrtstraße und diese biegt nach links, ich könnte als ohne nach rechts zu schauen durchfahren.
  • Die „Querstraße“ hat aber seitlich einen Fußgänger/Fahrradweg für beide Richtungen, der meine Straße kreuzt.

Hat ein Fußgänger/Fahrradfahrer Vorfahrt?

Hintergrund: Die Querstraße war früher Vorfahrtstraße, damit war alles klar, die Radfahrer fuhren dort zurecht (in beide Richtungen) einfach durch. Jetzt wurde die Vorfahrt für Autofahrer geändert, so dass diese jetzt einfach den Radweg kreuzen ohne zu schauen.

Gruß
achim

Tach!

Wenn ich richtig verstanden habe, fahren die Radler also geradeaus weiter, verlassen somit die Vorfahrtstraße. Dann haben Sie die Verkehrsteilnehmer, die der Vorfahrtstraße folgen, passieren zu lassen. Für Fußgänger gibt es „Vorfahrt“ nur am Zebrastreifen.

Für Fußgänger gibt es „Vorfahrt“
nur am Zebrastreifen.

Hallo,

das stimmt aber so nicht.

wenn man abbiegt, dann hat man die Fußgänger gewähren zu lassen, die die Fahrbahn kreuzen, in die Straße, wo man reinfahren will.

LG

Andrea

Hallo, Andrea,

die Vorfahrtsregeln gelten für alle Verkehrsteilnehmer, selbst für Fussgänger und Radfahrer (auch wenn die z.B. die Existenz einer Regel rechts vor links hartnäckig bestreiten).

Als dir Querstrasse noch Vorfahrtstrasse war, konnte der Radler an ihr entlangfahren und jemand, der abbiegen wollte, musste warten.
Nach der Umstellung kreuzt der Fahrradfahrer (wie auch ein Autofahrer) die Vorfahrtstrasse, um sie zu verlassen, und ist damit wartepflichtig.

Gerade an solchen Stellen, wo die Verkehrsteilnehmer es anders kennen, ist allerdings die Strassenbaubehörde gefragt, dort eindeutig zu beschildern.

Gruss Hans-Jürgen
***

Hallo Zusammen,

vielen Dank für die schnellen Antworten.

Gerade an solchen Stellen, wo die Verkehrsteilnehmer es anders
kennen, ist allerdings die Strassenbaubehörde gefragt, dort
eindeutig zu beschildern.

Für die betreffende Stelle sehe ich dann aber leider schwarz, da Fußgänger / Radfahrer seit Jahrzehnten diesen Radweg nutzen, und nur indirekt, über einen Blick auf das Straßenschild, von der Vorfahrt der Autofahrer erfahren. Ich hoffe es knallt dort nicht demnächst.

BTW, gibt es eigentlich auch ein Schild für Radwege, dass explizit auf diese Vorfahrtsregelung hinweist? Schließlich (der Radweg ist durch eine schmale Baumreihe getrennt) achte ich nicht unbedingt auf die Straßenschilder.

Gruß
achim