Hallo Experten!
Einer Person ist in Süd-Tirol (Italien) einen nichtverschuldeten Autounfall passiert. Die Beifahrerin beklagte sich über Halzschmerzen und ging einen Tag darauf ins Krankenhaus… Diagnose: Schleudertrauma!
Das Auto der geschädigten Person war ziemlich ramponiert wodurch eine Fortsetzung der Reise mit diesem Auto nicht mehr möglich war. Beim ADAC bekam er nun ein Leihwagen, mit dem die beiden den Urlaub fortsetzten. Sein eigenes Auto blieb in einer Reparaturwerkstatt in Italien (in dem es auch, nach dem Gutachterbesuch, endlich repariert wird!).
Nun meine Frage:
Der ADAC trägt die Kosten für den Leihwagen nur noch bis zum 11.04. Der eigene Wagen wird jedoch erst frühestens am 15.04. fertig sein! Nun wurde dieser Person von Seitens des ADAC mitgeteilt, dass es in Italien vorkommt dass die Versicherung des Unfallverursachers den Leihwagen nicht zahlt und somit die Mehrkosten zu lasten des Geschädigten geht. Kann das sein?
Außerdem soll (laut ADAC und Autovermietung) der Geschädigte selbst den Leihwagen zurückgeben (in Bozen - ca. 650 km von seinem Wohnort entfernt) und seinen reparierten Wagen abholen.
Dazu bräuchte er 2 Tage Urlaub, eine Übernachtung, Benzin für 1300km, Vignetten, Maut, usw. Wie kann er sich dagegen verhalten? Wie sieht das Recht in Italien wirklich aus?
Es kann doch wohl kaum sein, dass es noch zusätzlich zu Lasten des Geschädigten geht wie er zu seinem Auto kommt, bzw. wie der Leihwagen nach Italien zurückkommt!
Über Eure Hilfe wäre ich Euch wirklich sehr dankbar!!!
Gruß,
betadex