Fahrerflucht - wie verhalten als Geschädigter?

Hallo,

ich bin etwas unsicher und hätte gern ein paar Ratschläge.
Also folgender Vorfall:
Ich ging Sonntags zu meinem Auto. An diesem hing ein Zettel, wo mich eine nette mitbürgerin informierte, dass am Freitag Abend ein Frau 2x rückwärts beim einparken angefahren hat. Sie stieg aus ihrem Auto und sah nach, die Leute notierten das Nummernschild und erklärten sich zur Zeugenaussage bereit.
Da von außen kein großer Schaden erkennbar war, beließ ich es erst einmal dabei. 2 Wochen später fuhr ich in mein Heimatort (wohne nur wegen Studium an besagtem Unfallort) und ließ mein Auto von einem Bekannten Kfz-Mechaniker ansehen. Dieser meinte, da ist ein größerer Schaden - ich sollte eine Anzeige machen. Also bin ich zur Polizei und habe Anzeige erstattet mit den Angaben des Zeugen. Die Polizei fotografierte den Schaden und ich habe einen Kostenvoranschlag i. H. v. 730 € eingereicht.
Heute (7 Wochen später) habe ich bei der Polizei angerufen um den Ermittlungsstand zu erfahren. Diese teilten mir mit, das der Vorfall Montag an die Staatsanwaltschaft gegeben wird. Die Versicherung und der Anwalt der Verursacherin haben bereits Akteneinsicht gefordert.
Die Polizei meinte, ich soll ein Schreiben an die Versicherung der Gegenseite machen, mit dem Kostenvoranschlag und die Kosten einfordern.
Wie gehe ich nun weiter vor? Wie wird der Fall weiter gehen? Ich habe bisher meine Versicherung noch nicht informiert, ist das von Nöten oder haben diese bereits Informationen erhalten? Ich kann mir finanziell den Anwalt nich leisten, brauche ich einen, oder ist dieser unnötig?
Vielen Dank! Ich bin nur etwas verwirrt und wüsste gern wie ich mich am Besten verhalte!

Grüße Ellen

Auch hallo.

Erstmal schreibe ich hier gross und fett hin, dass Rechtsanfragen allgemein zu halten sind
Okay, angesichts der doch recht klaren Beweislage sieht die Sache jedenfalls schon mal gut aus: Beweisfotos, Zeugen, ausreichende Schadenshöhe… Natürlich muss die eigene Versicherung umgehend informiert werden. Die Versicherung des Gegners wird vermutlich versuchen die Schadenszahlung hinauszuzögern (oder gar verhindern).
Was den (Fach)Anwalt angeht: entweder Prozesskostenbeihilfe (Achtung, Rückzahlung !) oder man bekommt einen Anwalt gestellt (Richter Hold lässt grüssen). Im Fall des Scheiterns des Klagewegs (im Juristendeutsch: die Klage wird abgewiesen) muss man selbst die Anwaltskosten sowie andere angefallene Kosten tragen.

Person A ist ‚Unfallopfer‘, Person B Unfallverursacher

Die Polizei meinte, Person A solle ein Schreiben an die Versicherung
der Gegenseite machen, mit dem Kostenvoranschlag und die
Kosten eingefordert werden sollten.

Dann mal ran… Von nix kommt nix.

Wie geht Person A nun weiter vor? Wie wird der Fall weiter gehen?
Person A hat ihre Versicherung noch nicht informiert, ist
das von Nöten oder haben diese bereits Informationen erhalten?

Sollte aber zu erwarten sein, speziell von der Versicherung der Gegenseite oder der Polizei. Einfach mal nachfragen. Zur Not selbst den Schaden melden.

Person A kann sich finanziell den Anwalt nicht leisten, braucht sie
einen, oder ist dieser unnötig?

Person A kann sich auch selbst vertreten. Inwiefern das sinnvoll ist sei allerdings dahingestellt. Z.B. kann der Anwalt von B durch juristische Tricks versuchen seinen Mandanten herauszupauken. Oder nur eine Teilzahlung versuchen zu erreichen.
Im für A günstigen Fall bezahlt B die angefallenen Kosten und die Versicherung von B den Schaden.

HTH
mfg M.L.

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Hallo Herr Kollege!

Und vielen Dank für die Verallgemeinerung.

Natürlich muss die eigene
Versicherung umgehend informiert werden.

Warum denn das?

Was den (Fach)Anwalt angeht: entweder Prozesskostenbeihilfe
(Achtung, Rückzahlung !) oder man bekommt einen Anwalt
gestellt (Richter Hold lässt grüssen).

Da werfen wir aber ordentlich was durcheinander. Hier kriegt niemand einen Anwalt gestellt, nicht mal die Schädigerin, da kein Fall notwendiger Verteidigung vorliegt. Auch für Nebenkläger, darauf zielt der Hold-Hinweis wohl ab, gibt es keine Pflichtverteidiger.

Im Fall des Scheiterns

des Klagewegs (im Juristendeutsch: die Klage wird abgewiesen)
muss man selbst die Anwaltskosten sowie andere angefallene
Kosten tragen.

Person A ist ‚Unfallopfer‘, Person B Unfallverursacher

Die Polizei meinte, Person A solle ein Schreiben an die Versicherung
der Gegenseite machen, mit dem Kostenvoranschlag und die
Kosten eingefordert werden sollten.

Dann mal ran… Von nix kommt nix.

Sieh mal an, jetzt wildert also auch schon die Polizei auf dem Feld der Unfallschadensregulierung rum. Wen wundert’s, es bildet sich doch inzwischen wirklich jeder ein,auf dem Gebiet kompetent zu sein. Abschlepper, Autowerkstätten und natürlich auch gegnerische Versicherungen bieten den Geschädigten die tollsten Sachen an und schaffen es auch oft durch eine mir vollkommen unerklärliche Form der Gehirnwäsche, davon abzulenken, dass sie in erster Linie immer eigene Interessen verfolgen.

Wie geht Person A nun weiter vor? Wie wird der Fall weiter gehen?
Person A hat ihre Versicherung noch nicht informiert, ist
das von Nöten oder haben diese bereits Informationen erhalten?

Sollte aber zu erwarten sein, speziell von der Versicherung
der Gegenseite oder der Polizei. Einfach mal nachfragen. Zur
Not selbst den Schaden melden.

Hallo? Wir bewegen uns im Zivilrecht! Das Zauberwort heißt Dispositionsmaxime! Wer soll denn bitte den Schaden der Versicherung melden,wenn nicht die geschädigte Person? DIE POLIZEI??? Haben die nicht vielleicht dann doch Besseres zu tun, als auf Verdacht für die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche zu sorgen?

Person A kann sich finanziell den Anwalt nicht leisten, braucht sie
einen, oder ist dieser unnötig?

In diesem Land kann sich jeder Mensch einen Anwalt leisten. Beratungshilfe kostet 10 (in Worten: zehn) Euro. Für Fälle wie den geschilderten, in denen die Beweislage recht eindeutig ist, haben gut sortierte Anwaltskanzleien rote Teppiche ausliegen.

Person A kann sich auch selbst vertreten. Inwiefern das
sinnvoll ist sei allerdings dahingestellt.

Im Beispielfall hat Person A nicht die Spur einer Ahnung, wie so ein Verfahren abläuft, sonst hätte sie sich nicht vor Verzweiflung an dieser Stelle in die Hand interessierter Laien begeben. Soll sie meinen, sparen zu müssen, sich aber auch nicht beschweren, wenn sie irgendwann erfährt, dass sie über den Tisch gezogen worden ist. In Verkehrsunfallsachen sitzen wegen des Direktanspruchs immer Versicherer, dh Vollprofis, die den lieben langen Tag nichts anderes machen als Unfallschäden zu bearbeiten. Die freuen sich über jedes Opfer, das nicht weiß, wie die Sache läuft.

Im für A günstigen Fall bezahlt B die angefallenen Kosten und
die Versicherung von B den Schaden.

Wie oben schon angedeutet: Direktanspruch heißt das Zauberwort. Man muss nicht zittern, ob der Schädiger zahlungsfähig ist oder nicht.

HTH

Du hast das dringend notwendige „IANAL“ vergessen…

Ebenfalls hallo.

Hallo Herr Kollege!

Und vielen Dank für die Verallgemeinerung.

Gerne doch :smile: Aber sie waren doch sicherlich etwas früher als unsereins über die Frage gestolpert. Da frage ich mich doch, wo Ihre werte Antwort geblieben ist…?
Im Übrigen entschuldige ich mich schon mal dafür, nicht neben einer Bibliothek mit Jura Büchern zu sitzen.

Natürlich muss die eigene
Versicherung umgehend informiert werden.

Warum denn das?

Zumindest setze ich mal voraus, dass ein Unfallwagen in punkto Versicherungssumme anders gewichtet wird als ein unfallfreier.

Person A ist ‚Unfallopfer‘, Person B Unfallverursacher

Die Polizei meinte, Person A solle ein Schreiben an die :Versicherung
der Gegenseite machen, mit dem Kostenvoranschlag und die
Kosten eingefordert werden sollten.

Dann mal ran… Von nix kommt nix.

Sieh mal an, jetzt wildert also auch schon die Polizei auf dem
Feld der Unfallschadensregulierung rum. Wen wundert’s, es
bildet sich doch inzwischen wirklich jeder ein,auf dem Gebiet
kompetent zu sein. Abschlepper, Autowerkstätten und natürlich
auch gegnerische Versicherungen bieten den Geschädigten die
tollsten Sachen an und schaffen es auch oft durch eine mir
vollkommen unerklärliche Form der Gehirnwäsche, davon
abzulenken, dass sie in erster Linie immer eigene Interessen
verfolgen.

Und wieso sollte die Polizei ein Interesse an der Nichtmeldung des Schadens haben ? Ausserdem hat die Polizei nur einen Vorschlag geäussert.

Wie geht Person A nun weiter vor? Wie wird der Fall weiter gehen?
Person A hat ihre Versicherung noch nicht informiert, ist
das von Nöten oder haben diese bereits Informationen erhalten?

Sollte aber zu erwarten sein, speziell von der Versicherung
der Gegenseite oder der Polizei. Einfach mal nachfragen. Zur
Not selbst den Schaden melden.

Hallo? Wir bewegen uns im Zivilrecht! Das Zauberwort heißt
Dispositionsmaxime! Wer soll denn bitte den Schaden der
Versicherung melden,wenn nicht die geschädigte Person? DIE
POLIZEI??? Haben die nicht vielleicht dann doch Besseres zu
tun, als auf Verdacht für die Durchsetzung zivilrechtlicher
Ansprüche zu sorgen?

Also auf Verdacht dürfte das angesichts der beweisbaren Situation wohl kaum passieren. Aber hieran merkt man, dass eine Schadensmeldung vom Geschädigten ausgehen sollte.

Person A kann sich finanziell den Anwalt nicht leisten, braucht sie
einen, oder ist dieser unnötig?

In diesem Land kann sich jeder Mensch einen Anwalt leisten.
Beratungshilfe kostet 10 (in Worten: zehn) Euro. Für Fälle wie
den geschilderten, in denen die Beweislage recht eindeutig
ist, haben gut sortierte Anwaltskanzleien rote Teppiche
ausliegen.

Person A kann sich auch selbst vertreten. Inwiefern das
sinnvoll ist sei allerdings dahingestellt.

Im Beispielfall hat Person A nicht die Spur einer Ahnung, wie
so ein Verfahren abläuft, sonst hätte sie sich nicht vor
Verzweiflung an dieser Stelle in die Hand interessierter Laien

Hm, soll damit der Eindruck erweckt werden, dass sich nur verzweifelte Leute hierher wenden ?

begeben. Soll sie meinen, sparen zu müssen, sich aber auch
nicht beschweren, wenn sie irgendwann erfährt, dass sie über
den Tisch gezogen worden ist. In Verkehrsunfallsachen sitzen
wegen des Direktanspruchs immer Versicherer, dh Vollprofis,
die den lieben langen Tag nichts anderes machen als
Unfallschäden zu bearbeiten. Die freuen sich über jedes Opfer,
das nicht weiß, wie die Sache läuft.

Im für A günstigen Fall bezahlt B die angefallenen Kosten und
die Versicherung von B den Schaden.

Wie oben schon angedeutet: Direktanspruch heißt das
Zauberwort. Man muss nicht zittern, ob der Schädiger
zahlungsfähig ist oder nicht.
Du hast das dringend notwendige „IANAL“ vergessen…

HTH -> Hope This Helps -> Ich hoffe das hilft
Damit wird angedeutet, dass der Vorschlag nicht den Anspruch 100%-iger Korrektheit erhebt. Rein statistisch gesehen (Stichwort: 99,9%-Quantil) gibt es diesen nämlich nicht.

mfg M.L.

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http://www.recht.de

Hallo Ellen,

hatte vor ein paar Jahren einen ähnlichen Fall. Ich kann dir nur empfehlen - nimm dir einen Anwalt. Nach meinem Dafürhalten ist die Rechtslage absolut eindeutig. Das heisst, die gegnerische Versicherung muss auch die Kosten für deinen Anwalt zahlen (muss sie immer dann, wenn deren Versicherungsnehmer „schuld“ ist). das Problem ist nämlich nicht, ob du dein Geld kriegst, sondern wie viel und wann! Viele Versicherungen lassen sich nämlich gaaaaanz viel Zeit mit der Schadenregulierung, wenn da nicht gleich ein Anwalt dahinter steht…
Ich war damals gleich beim Anwalt und hatte mein Geld innerhalb von 14 Tagen…

Gruß

HariBo