Hallo Herr Kollege!
Und vielen Dank für die Verallgemeinerung.
Natürlich muss die eigene
Versicherung umgehend informiert werden.
Warum denn das?
Was den (Fach)Anwalt angeht: entweder Prozesskostenbeihilfe
(Achtung, Rückzahlung !) oder man bekommt einen Anwalt
gestellt (Richter Hold lässt grüssen).
Da werfen wir aber ordentlich was durcheinander. Hier kriegt niemand einen Anwalt gestellt, nicht mal die Schädigerin, da kein Fall notwendiger Verteidigung vorliegt. Auch für Nebenkläger, darauf zielt der Hold-Hinweis wohl ab, gibt es keine Pflichtverteidiger.
Im Fall des Scheiterns
des Klagewegs (im Juristendeutsch: die Klage wird abgewiesen)
muss man selbst die Anwaltskosten sowie andere angefallene
Kosten tragen.
Person A ist ‚Unfallopfer‘, Person B Unfallverursacher
Die Polizei meinte, Person A solle ein Schreiben an die Versicherung
der Gegenseite machen, mit dem Kostenvoranschlag und die
Kosten eingefordert werden sollten.
Dann mal ran… Von nix kommt nix.
Sieh mal an, jetzt wildert also auch schon die Polizei auf dem Feld der Unfallschadensregulierung rum. Wen wundert’s, es bildet sich doch inzwischen wirklich jeder ein,auf dem Gebiet kompetent zu sein. Abschlepper, Autowerkstätten und natürlich auch gegnerische Versicherungen bieten den Geschädigten die tollsten Sachen an und schaffen es auch oft durch eine mir vollkommen unerklärliche Form der Gehirnwäsche, davon abzulenken, dass sie in erster Linie immer eigene Interessen verfolgen.
Wie geht Person A nun weiter vor? Wie wird der Fall weiter gehen?
Person A hat ihre Versicherung noch nicht informiert, ist
das von Nöten oder haben diese bereits Informationen erhalten?
Sollte aber zu erwarten sein, speziell von der Versicherung
der Gegenseite oder der Polizei. Einfach mal nachfragen. Zur
Not selbst den Schaden melden.
Hallo? Wir bewegen uns im Zivilrecht! Das Zauberwort heißt Dispositionsmaxime! Wer soll denn bitte den Schaden der Versicherung melden,wenn nicht die geschädigte Person? DIE POLIZEI??? Haben die nicht vielleicht dann doch Besseres zu tun, als auf Verdacht für die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche zu sorgen?
Person A kann sich finanziell den Anwalt nicht leisten, braucht sie
einen, oder ist dieser unnötig?
In diesem Land kann sich jeder Mensch einen Anwalt leisten. Beratungshilfe kostet 10 (in Worten: zehn) Euro. Für Fälle wie den geschilderten, in denen die Beweislage recht eindeutig ist, haben gut sortierte Anwaltskanzleien rote Teppiche ausliegen.
Person A kann sich auch selbst vertreten. Inwiefern das
sinnvoll ist sei allerdings dahingestellt.
Im Beispielfall hat Person A nicht die Spur einer Ahnung, wie so ein Verfahren abläuft, sonst hätte sie sich nicht vor Verzweiflung an dieser Stelle in die Hand interessierter Laien begeben. Soll sie meinen, sparen zu müssen, sich aber auch nicht beschweren, wenn sie irgendwann erfährt, dass sie über den Tisch gezogen worden ist. In Verkehrsunfallsachen sitzen wegen des Direktanspruchs immer Versicherer, dh Vollprofis, die den lieben langen Tag nichts anderes machen als Unfallschäden zu bearbeiten. Die freuen sich über jedes Opfer, das nicht weiß, wie die Sache läuft.
Im für A günstigen Fall bezahlt B die angefallenen Kosten und
die Versicherung von B den Schaden.
Wie oben schon angedeutet: Direktanspruch heißt das Zauberwort. Man muss nicht zittern, ob der Schädiger zahlungsfähig ist oder nicht.
HTH
Du hast das dringend notwendige „IANAL“ vergessen…