Hallo,
jemand hat seinen Mobilfunkprovider angeschrieben:
"Guten Tag,
ich habe bei Ihnen den … Online-Vertrag abgeschlossen. Ich habe
125 SMS/Monat frei.
In den ersten vier Rechnungen (2004-05-03, 2004-06-02, 2004-07-02,
2004-08-02) haben Sie mir insgesamt 81 SMS berechnet.
Ich bitte Sie, diesen Betrag i. H. v. 15,39 €, mir wieder gutzuschreiben.
Vielen Dank im Voraus.
Freundliche Grüße"
Deren Antwort:
"Guten Tag,
vielen Dank für Ihre E-Mail.
Sie reklamieren die Verbindungen auf Ihrer Rechnung vom $rechnungsdatum
. Seit der Rechnungsstellung sind mehr als sechs Wochen vergangen. Daher
können wir auf Ihr Anliegen nicht mehr eingehen.
Auf diesen Zeitrahmen wird in unseren AGB (Allgemeinen
Geschäftsbedingungen) ausdrücklich hingewiesen. Für … bedeutet
das: Wenn unserer Kundenbetreuung innerhalb von sechs Wochen keine
Rechnungs-Einwände schriftlich vorliegen, dürfen wir rechtlich von einer
Genehmigung der Rechnung durch den Kunden ausgehen.
Mit freundlichen Grüßen"
Ist das wirklich so rechtens?
Bitte um eure Antworten.
Vielen Dank im Voraus.
Gruß