anwaltsregreß-vertragsgestaltung-schwierig

hallo,

angenommen Rechtsanwalt R hat einen Vertrag für Auftraggeber A entworfen und dafür ein übliches Honorar von ca. €800,- bekommen. Eine der Vertragsklauseln nutzt den gestalterischen Spielraum, den eine abbedingbare Gesetzesnorm, also eine nicht zwingende Norm, erlaubt nicht zugunsten von A voll aus. R hat den A auch nicht darauf hingewiesen, dass hier für die Vertragsverhandlungen mehr Ver-handlungsspielraum vorhanden war. Infolge dessen verliert A später einen Prozeß mit seinem Vertragspartner V, so daß ihm ein Schaden i.H.v. €10.000,- entsteht.
Was ich bis jetzt geschrieben habe, sei als richtig unterstellt, auch wenn ich weiß, daß praktisch jeder Satz problematisch ist. Mich interessieren nur zwei Folgefragen:

1.) Kann eine schuldhafte Pflichtverletzung des Anwaltsvertrages (wohl Werkvertrag) darin gesehen werden, daß R den Regelungsbedarf und die Regelungsmöglichkeit bei der Vertragsgestaltung übersehen hat ? (M.E. (+))

2.) Wie würde sich ein unterstellter Schadensersatzanspruch i.H.v. €10.000 wegen des verlorenen Prozesses von A->R auf den erfüllten Vergütungsanspruch auswirken ? Gar nicht oder kann A die Vergütung zurückfordern ?

Vielen Dank für absolut jede Anregung.
mfg A.

Hallo Astrachan

Eine der Vertragsklauseln nutzt den gestalterischen
Spielraum, den eine abbedingbare Gesetzesnorm, also eine nicht
zwingende Norm, erlaubt nicht zugunsten von A voll aus. R hat
den A auch nicht darauf hingewiesen, dass hier für die
Vertragsverhandlungen mehr Verhandlungsspielraum vorhanden
war.

A wird wenig Chancen haben. R darf von A erwarten, dass er denken und
verhandeln kann.

In der Regel werden solche Verträge mit dem Anwalt mündlich
abgesprochen und dann verfasst. A wird dem Anwalt auch schlecht
nachweisen können, dass er ihn mangelhaft informiert hat.

Ein Prozess gegen den Anwalt dürfte die Schadenssumme verdoppeln :frowning:

Gruss
Heinz

Hallo Heinz,

danke, für die antwort, aber das ist schon klar, deswegen ja die eingrentzung der fragestellung.

mfg A.