Mit dem Cityinformationssystem CI-Traun stellt sich eine Möglichkeit vor, virtuell und barrierefrei eine Stadt kennen zu lernen.
Es wird Gehbehinderten, Älteren und auch Eiligen per Knopfdruck (Mausklick) möglich sein, Geschäfte, Lokale, Firmen gezielt zu besuchen, egal ob diese Firmen bereits an das World Wide Web angeschlossen sind oder nicht.
Grundsätzlich wollten sich auch Tabaktrafiken in das Branchenverzeichnis eintragen lassen, haben aber schon mehrmals Bedenken wegen dem Werbeverbot geäussert.
Fällt die Eintragung in das Cityinformationssystem mit Standortangabe wirklich unter dieses Werbeverbotgesetz???
(Im Branchenverzeichnis des Telefonbuches werden die Trafiken ja auch angeführt!?)
Vielen Dank für die Auskunft
CyberMax