Mitnahmemöbel defekt - wer zahlt Rücksendung?

Hallo,

angenommen, jemand kauft in einem Möbelgeschäft Möbel zum Mitnehmen. Daheim packt er die Möbel aus und stellt fest, dass auf dem Möbelstück ein Aufkleber „defekt“ klebt und das Stück an dieser Stelle auch beschädigt ist.

In den Vertragsbedingungen steht, Möbel, an denen Beschädigungen festgestellt werden, müssen auf eigene Kosten zum Lager zurückgebracht werden. Gilt das nun auch, wenn das Möbelstück trotz Beschädigung ausgeliefert wurde (immerhin ist der Mangel bereits dem Hersteller aufgefallen, sonst wäre der Aufkleber nicht dran gewesen)? Kann ich nicht darauf bestehen, dass das absichtlich defekt ausgelieferte Möbelstück auf Kosten des Herstellers zu Hause abgeholt wird (möchte nur ungern wieder einen LKW mieten, nur weil der Hersteller defekte Möbel ausliefert!).

Danka, Anna.

Hallo Anna

Ruf doch mal bei Deinem Möbelhändler an und schildere ihm den
Sachverhalt. Normalerweise wird der Händler sich kulant zeigen und
den Transport organisieren.

Dass er das defekte Möbel mit Absicht verkauft hat, kann ich mir
nicht vorstellen. So hätte er ja den Ärger vorprogrammiert.
Du hast ja den Aufkleber auch erst nach dem Auspacken entdeckt, wenn
ich das richtig verstanden habe.

Viel Glück
Heinz

Hallo Anna,

meines Erachtens besteht der Anspruch. Das Möbelhaus hat entsprechend dem Vertrag mangelfreie Ware zu liefern. (Anders z.B. bei einem Preisnachlass wegen Mangel). Sollte dies wie vorliegend nicht der Fall sein muss er Nacherfüllen. Und die Kosten hierfür hat der Händler zu tragen.

Gruß

Klaus

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P.S.

Vgl. BGB

§ 439 [1] Nacherfüllung
(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.

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