Baurecht, besonders Mischgebiet - Wohngebiet

Wer kennt sich genauer mit dem Baurecht, besonders in Bezug auf Mischgebiet, Wohngebiet usw. aus?

Mein Problem: Unser Stadtteil wird als „Mischgebiet“ bezeichnet. Jetzt soll direkt vor unserer Haustüre ein Kinocenter mit vier Kinos und Gastätten (usw.) gebaut werden (Bauherr, Geschäftsführer und wahrscheinlich der Architekt sind Stadträte unserer Stadt). In unserer Nachbarschaft befindet sich aber bereits eine Druckerei, ein Kfz-Mechaniker (incl. Autohaus), die Fa. Reifen Schwarz (Reifenwechsel und Werkstattbetrieb) und einige weitere Geschäfte. Dazu kommt noch eine vielbefahrene Straße (Zubringer zur Stadtmitte). Für das Kino sind maximal 77 Stellplätze geplant. Dies kann doch nicht legal sein?

Wer kennt sich aus, bzw. kann mir sagen wo etwas im Internet nachzulesen ist?

Im Voraus besten Dank!

Obermayr Gerhard

es gibt einige klare Defintionen, was Mischgebiet, allg. Wohngebiet ist. Wenn der Bebauungsplan MI = Mischgebiet vorsieht, dann ist das Kino zulässig. Da kannst nix machen.
Was die Stellplätze angeht, dann kommt es wesentlich darauf an, wieviele Plätze das Kino hat. Bei 1000 Plätzen wären 77 Stellpl. „etwas“ zuwenig. Dazu gibt es auch allg. Schlüssel, die aber von der Stadt/Gemeinde variiert werden können. Also, wieviele Plätze hat das Kino?

Gruß Klaus

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