Datenschutzbeauftragter und personenbezogene Daten

Hallo,

ich habe jetzt mehrmals das BDSG durchgelesen, bin aber immer noch nicht schlau geworden, wann es sich genau um personenbezogene Daten handelt.

Und zwar folgende Konstellation:

wenn ich eine Firma gründen würde, die eine Software herstellt, in der sich andere Firmen (Kunden) mit deren Mitarbeitern einloggen und zu diesem Zweck die Felder

  • Name des Mitarbeiters
  • Vorname des Mitarbeiters
  • geschäftliche Telefonnummer
  • geschäftliche Faxnummer
  • geschäftliche E-Mailadresse

gespeichert werden, wären die Felder dann personenbezogene Daten?

Wäre dann ein Datenschutzbeauftragter notwendig? Falls ja, wie lange dauert so ein Kurs?

Danke

Hallo,

vermutlich wird ja noch ein Benutzername und ein Passwort gespeichert.

Nach § 4f BDSG braucht man erst bei 4 Mitarbeitern, die personenbezogene Daten verarbeiten, einen Datenschutzbeauftragten.

Der Inhaber der Firma kann das übrigens nicht sein.

Grüße

EK

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mhhh, leider hilft mir jetzt die Antwort auch nicht weiter. Werde doch mal einen Spezialisten (Rechtsanwalt) befragen müssen. Denn nach meinem Empfinden sind meine genannten Felder keine „schutzwürdige“ Daten, da diese teilweise www bzw. Telefonbuch veröffentlicht sind

Sutti

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