ich habe jetzt mehrmals das BDSG durchgelesen, bin aber immer noch nicht schlau geworden, wann es sich genau um personenbezogene Daten handelt.
Und zwar folgende Konstellation:
wenn ich eine Firma gründen würde, die eine Software herstellt, in der sich andere Firmen (Kunden) mit deren Mitarbeitern einloggen und zu diesem Zweck die Felder
Name des Mitarbeiters
Vorname des Mitarbeiters
geschäftliche Telefonnummer
geschäftliche Faxnummer
geschäftliche E-Mailadresse
gespeichert werden, wären die Felder dann personenbezogene Daten?
Wäre dann ein Datenschutzbeauftragter notwendig? Falls ja, wie lange dauert so ein Kurs?
mhhh, leider hilft mir jetzt die Antwort auch nicht weiter. Werde doch mal einen Spezialisten (Rechtsanwalt) befragen müssen. Denn nach meinem Empfinden sind meine genannten Felder keine „schutzwürdige“ Daten, da diese teilweise www bzw. Telefonbuch veröffentlicht sind
Sutti
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