Verkauf von Feuerzeugen an Kinder?

Hallo Wissende,

ist es erlaubt Feuerzeuge oder Streichhölzer an Kinder (unter 12 Jahren) zu verkaufen? Und wenn, so steht das?
Ich komme aus NRW, falls das relevant sein sollte.

Viele Grüße

gipsy

Hallo,

ist es erlaubt Feuerzeuge oder Streichhölzer an Kinder (unter
12 Jahren) zu verkaufen? Und wenn, so steht das?

Das steht nirgends, muß es auch nicht, denn es steht auch nirgends, daß es verboten ist. Damit ist es also erlaubt. Wieso auch nicht?

Gruß,

Malte.

Hallo Malte,

*gg* die Frage hätte wohl eher lauten sollen, ob der Verkauf an Kinder verboten ist. Wenn es erlaubt ist, wird das nirgendwo stehen, da hast du völlig recht.

Ich hatte das hier gefunden:
http://www.polizei.bayern.de/ppobb/pdts/jugend/aktue…

Allerdings konnte ich nirgendwo etwas „gesetzliches“ dazu finden.

Warum es verboten sein sollte? Naja, man muss Feuerzeuge und Streichhölzer kindersicher aufbewahren, dazu finde ich eine Menge. Wenn man es nicht tut, handelt man „fahrlässig“. Nur - was nutzt das, wenn die Kids in den nächsten Laden rennen können, um sich derartiges zu beschaffen?

Viele Grüße

gipsy

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Hallo Malte,

*gg* die Frage hätte wohl eher lauten sollen, ob der Verkauf
an Kinder verboten ist. Wenn es erlaubt ist, wird das
nirgendwo stehen, da hast du völlig recht.

Ich hatte das hier gefunden:
http://www.polizei.bayern.de/ppobb/pdts/jugend/aktue…

Allerdings konnte ich nirgendwo etwas „gesetzliches“ dazu
finden.

In der Bayrischen Verordnung über die Verhütung von Bränden steht das tatsächlich drin.
In Schleswig-Holstein gibt es eine solche Verordnung schon eine Weile nicht mehr.

Zu NRW muß ich gestehen, daß ich die Brandschutzverordnung im Netz nicht gefunden habe, ich stelle meine Aussage also unter Vorbehalt. Mal schauen, ob jemand anders darauf Zugriff hat.

Gruß,

Malte.

Hallo Gipsy
Mit einem Gesetz kann ich leider nicht dienen, aber ich weiss dass ich mit 17 oder 18 mal ziemlich bloed aus der Waesche geschaut hat, als die Kassiererin im Drogeriemarkt darauf bestanden hat meinen Personalausweis zu sehen, nur weil ich Feuerzeuge kaufen wollte.
Auf meine Nachfrage hat sie mir dann erklaert, dass die an Jugendliche unter 16 nicht abgegeben werden.
War aber auch das einzige Mal das mir das passiert ist. Bei Streichoelzern hat mich noch nie jemand gefragt.
Gruss Claudia

PS: bin aus Bayern

Es gibt so einiges zum Kaufrecht für Kinder und unmündige (BGB glaub ich), dort ist so ziemlich gut alles geregelt (Altersgrenzen hab ich nicht im Kopf, da ich sie nicht brauch), im Grunde kann also die Mutter eines Kindes mit der Gekauften Sache wieder vorbeikommen und die Rückabwicklung des Kaufs verlangen. Kinder sind nämlich nur eingeschränkt geschäftsfähig. Zur Not kann man sich also eine Einwilligung der Eltern zeigen lassen, wenn das Kind die nicht besorgen kann, hat es halt Pech gehabt. Der Verkauf an Minderjährige ist immer auf Risiko des Verkäufers, auch beim gern zitierten TAschengeldparagrafen (BGB oder Jugendschutzgestz?) für Kleinpreisige Güter.
Denn im Grunde gelten dieselben Gesetze für Feuerzeuge auch für Süßigkeiten u. Comics, und das ist auch gut so, denn wenn das Kind zB. Diabetiker ist, kann Naschi ganz schön fiese Folgen haben…
Über die Folgen von Comics gibts aus den 70ger eine Menge Literatur, die aber hoffentlich inzwischen überholt ist

Schöne Grüße
Susanne

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