Eine wahrscheinlich einfach zu beantwortende Frage:
Was versteht man - rechtlich gesehen - unter einem
Erziehungsberechtigten bzw. wie wird man es?
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Bin ich bereits erziehungsberechtigt, wenn ich mit der leiblichen Mutter des Kindes eine Lebensgemeinschaft bilde?
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Reicht eine handschriftliche, unbeglaubigte Vollmacht, die mir die Mutter ausgestellt hat, um als erziehungsberechtigt zu gelten?
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Erziehungsberechtigung und Sorgerecht fallen wahrscheinlich auch nicht immer zusammen, oder?
Wer kann mir diese drei Dinge kurz erklären?
Schönen Gruß
BB
Hallo Bob !
Das Recht (und die Pflicht!) ein Kind zu erziehen hat immer derjenige, der das Sorgerecht über ein Kind hat. Das Sorgerecht, auch Teile davon, kann nicht einfach so per Vertrag oder Vollmacht auf jemand anderen übertragen werden (Ausnahme: Aufsichtspflicht).
Du bist also nicht durch Lebensgemeinschaft oder Vollmacht automatisch erziehungsberechtigt.
Trotzdem wirst Du natürlich, wenn Du mit der Mutter zusammen lebst, Deinen Teil zur Erziehung des Kindes beitragen. Das tun andere ja auch (z. B. Lehrer, Verwandte, Freunde usw.) und zwar ohne erziehungsberechtigt zu sein.
Die Entscheidung, wie das Kind erzogen werden soll und welche Dinge für wichtig erachtet werden, liegt aber bei der Mutter.
Viele Grüße,
Sabine
Danke,
mich interessiert aber noch, wie „Erziehungsberechtigung“ rechtlich geregelt ist. Welche Paragraphen regeln das z.B. ?
Kann mir da jemand weiter helfen?
Schönen Gruß
Bob
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Hallo Bob,
mich interessiert aber noch, wie „Erziehungsberechtigung“
rechtlich geregelt ist. Welche Paragraphen regeln das z.B. ?
In § 1626 BGB ist die Definition der elterlichen Sorge enthalten
(Personen- & Vermögenssorge).
Einfach mal diesen und die folgenden §§ lesen (insb. § 1629).
Gruß - Jaschiii