Hallo zusammen,
dürfte man eigentlich die DDR Fahne „öffentlich“ an einem Fahnenmast aufhängen oder bei sich ans Fenster hängen oder so?
Wie würde es denn überhaupt mit solchen Fahnen von Ländern/Staaten aussehen, die es nicht mehr gibt?
Gruß
h.
Hallo zusammen,
dürfte man eigentlich die DDR Fahne „öffentlich“ an einem Fahnenmast aufhängen oder bei sich ans Fenster hängen oder so?
Wie würde es denn überhaupt mit solchen Fahnen von Ländern/Staaten aussehen, die es nicht mehr gibt?
Gruß
h.
Hallo zusammen,
dürfte man eigentlich die DDR Fahne „öffentlich“ an einem
Fahnenmast aufhängen oder bei sich ans Fenster hängen oder so?
Leider ja…
Wie würde es denn überhaupt mit solchen Fahnen von
Ländern/Staaten aussehen, die es nicht mehr gibt?
Bis auf die des Dritten Reiches gibt es nach meiner Kenntnis keine verbotenen Symbole bei „untergegangenen“ Staaten.
ElC.
Hallo H.,
Fahnen darfst du aufhängen,soviel und solange du willst…
Sie dürfen nur eines NICHT:
„Hoheitlich“ sein…
also z.B. bei der Deutschen Fahne den Bundesadler beinhalten…
Ähnliches gilt auch für die Fahnen anderer Nationen…
Da es die DDR als eigenständigen Staat nicht mehr gibt,handelt es sich bei den darin abgebildeten „Hoheitszeichen“ um ungültige…
Das einzige worauf du achten mußt,das sich niemand einen „Gebrauchsmusterschutz“ auf eine Ex-Fahne hat geben lassen…
Dann könntest du eventuell Probleme in Punkto Urheberrecht bekommen…
mfg
Frank
Das einzige worauf du achten mußt,das sich niemand einen
„Gebrauchsmusterschutz“ auf eine Ex-Fahne hat geben lassen…
Dann könntest du eventuell Probleme in Punkto Urheberrecht
bekommen…
Ist schon erfolgt!!
Gruß
Falke
vorerst kein Gebrauchsmusterschutz!
Hallo zusammen,
Das einzige worauf du achten mußt,das sich niemand einen
„Gebrauchsmusterschutz“ auf eine Ex-Fahne hat geben lassen…
Dann könntest du eventuell Probleme in Punkto Urheberrecht
bekommen…Ist schon erfolgt!!
Das hat ja Gott sei Dank (vorerst) nicht funktioniert. Man beachte auch diesen Teil der Begründung: „Es handle sich bei den Symbolen um keine unterscheidbare Marke, sondern um eine regionale Qualität.“
Weitere Inofs zur DDR-Thematik gibt es u.a. hier:
http://www.welt.de/data/2004/12/24/379627.html?s=1
Gruß Steffen B.
Hallo!
Das einzige worauf du achten mußt,das sich niemand einen
„Gebrauchsmusterschutz“ auf eine Ex-Fahne hat geben lassen…
Dann könntest du eventuell Probleme in Punkto Urheberrecht
bekommen…Ist schon erfolgt!!
Das hat ja Gott sei Dank (vorerst) nicht funktioniert.
Das wird auch zukünftig ganz sicher nicht passieren, weil Fahnen/Symbole dem Gebrauchsmusterschutz nicht zugänglich sind. Für Gebrauchsmuster gelten nämlich im wesentlichen die Voraussetzungen eines Patents: Eine der Voraussetzungen lautet, die Erfindung muß neu sein, darf (mit wenigen Ausnahmen) noch nirgends veröffentlicht sein. Über Gebrauchsmusterschutz braucht man im Zusammenhang mit Fahnen und Symbolen nicht zu diskutieren. Ungeachtet dessen wären Fahnen dem Patent- oder Gebrauchsmusterschutz zugänglich, wenn es etwa um eine neuartige Befestigung einer Fahne geht. Dabei spielt aber die Symbolik der Fahne in jedem Fall keinerlei Rolle.
Man beachte auch diesen Teil :der Begründung: „Es handle :sich bei den Symbolen um :keine unterscheidbare Marke, :sondern um eine regionale :Qualität.“
Dabei ging es um die Eintragung als Wort- oder Bildmarke. Das ist zwar auch ein gewerbliches Schutzrecht, aber unbedingt zu unterscheiden vom Gebrauchsmusterschutz.
Gruß
Wolfgang
Mir ist zu Ohren Gekommen, das Kati Witt einmal was mit der Staatsanwaltschaft zu tun bekam, weil sie in einer TV-Show in FDJ-Uniform auftrat, daher würd ich dass mit den Verfassungsfeindlichen Symbolen noch mal abklären, aber wenns für den Privatgebrauch ist, werden die bei DDR-Symbolen wohl nicht ganz so heftig zuschlagen wie bei Nazisymbolen, denn da besteht doch ein gewisser Unterschied in der Gefährlichkeit.
Schöne Grüße
Susanne
Nationalflagge und Dienstflagge
Hallo!
Bin ganz deiner Meinung.
Fahnen darfst du aufhängen,soviel und solange du
willst…
Sie dürfen nur eines NICHT:
„Hoheitlich“ sein…
also z.B. bei der Deutschen Fahne den Bundesadler
beinhalten…
… diese Flagge ist nämlich nicht die Nationalflagge wie viele glauben, sondern eine Dienstflagge… Die deutsche Nationalflagge ist ohne Adler.
Gruß
Tom
Alter Hut
Das FDJ - T - shirt ist nur strafbar, wenn es das der in der BRD gegründeten und sodann verbotenen Schwester-FDJ ist. Sonst nicht. Deshalb war KAti auch nicht dran…
ElC.
So nicht richtig
Hallo H.,
Fahnen darfst du aufhängen,soviel und solange du
willst…
Sie dürfen nur eines NICHT:
„Hoheitlich“ sein…
also z.B. bei der Deutschen Fahne den Bundesadler
beinhalten…
Ähnliches gilt auch für die Fahnen anderer Nationen…
Da es die DDR als eigenständigen Staat nicht mehr gibt,handelt
es sich bei den darin abgebildeten „Hoheitszeichen“ um
ungültige…
Natürlich darfst Du auch an Deiner Gartenlaube las strammer Deutscher die gleiche Bundesflagge aufhängen, wie die auf dem Bundestag. Das ist völlig legal, auch wenn es dem Wortlaut des § 124
[Benutzen von Wappen oder Dienstflaggen] auf den ersten blick wiederspricht.
Der Kommentar gibt nämlich wieder, dass es NICHT Wille des Gesetzgebers war den patriotischen Bürger davon abzuhalten. Lediglich ein amtlicher/hoheitlicher Anschein darf nicht geweckt werden.
ElC.
Das einzige worauf du achten mußt,das sich niemand einen
„Gebrauchsmusterschutz“ auf eine Ex-Fahne hat geben lassen…
Dann könntest du eventuell Probleme in Punkto Urheberrecht
bekommen…
Keine Ahnung ob es sowas gibt…
Hallo,
wenn Du meinen Artikel mal richtig gelesen hättest…
Ich sprach von „Dienstflaggen“…
Die Dienstflagge der Bundesrepublik Deutschland darf nur von Bundesbehörden geführt werden…
Da du ja in Berlin wohnst,kannst du ja dem Bundespräsidialamt bzw.den anderen Bundesbehörden mal einen Besuch abstatten und dir die „Preise“
für das ungerechtfertigte Führen von Dienstflaggen zeigen lassen
(samt den dazugehörigen Gesetzen bzw.Verordnungen).
Da kannst Du dir auch gleich mal im „Original“ die Dienstflagge anschauen…
)
(Die sieht nämlich ein kleines bißchen anders aus,als das was im Handel so als „Bundesflagge“ verkauft(genau deswegen darf sie der Handel ja auch frei verkaufen…)).
mfg
Frank