Wenn ich ein Notebook kaufen würde und es nach knapp 6 Monaten nicht mehr funktionierte, gäbe ich es (auf Garantie) dem Verkäufer zur Reparatur. Nach 2 (erfolglos abgelaufenen)Wochen wird im Wochenabstand nachgefragt. Nach 6 Wochen wird eine letzte Frist von 7 Tagen gesetzt (wieder erfolglos abgelaufen)und der volle Kaufpreis von 999 EURO zurückverlangt. Der Verkaüfer will 100 EURO für die bereits erolgte Nutzung von 6 Monaten abziehen. Ich rechne eine Nutzungsausfallentschädigung von 250 EURO (Miete für gleichwertiges Gerät lt. Internet)für einen Monat dagegen. Wie könnte das wohl ausgehen?
eurosmile
also eins ist mir nicht ganz klar…
du willst für den einen monat, in dem du den laptop nicht hattest 250€ berechnen? hast aber ein problem damit, dass der verkäufer 100€ für **6 Monate berechnet???
klingt für mich mehr als unlogisch…
ich denke du solltest das angebot akzeptieren… 6monate lang ein notebok für 100€ ist n gutes geschäft… (sagst du ja selber)
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Hallo!
Wie könnte das wohl ausgehen?
In die Hose. In Deine Hose!
Nächstens kommt jemand und erzählt von Dateien von unschätzbarem Wert und offeriert eine Rechnung für 4 Wochen Ausfall über was-weiss-ich-wieviel.
Das Angebot des Verkäufers ist fair!
Gruß
Wolfgang