Gefälschter KFZ-Kaufvertrag. Anzeige?

Hallo.
Angenommen, ein KFZ-Besitzer verkauft seinen Wagen über Ebay im Januar.
Es findet sich ein Käufer, der sich verpflichtet, die Ummeldung sofort vorzunehmen. Zwei Tage später baut der Käufer einen Unfall mit den Kennzeichen des alten Besitzers. Der alte Besitzer kann mit der Versicherung aber regeln, dass er nicht haftbar gemacht wird, sondern der neue Käufer.
Die Versicherung ruft aber ein paar Tage später den alten Besitzer an und fragt, warum er denn den Wagen jetzt nochmal verkauft hätte.
Es stellt sich heraus, dass der neue Besitzer den Wagen an jemand anderen unter dem Namen des alten Besitzers verkauft hat, also den Kaufvertrag gefälscht hat.

Daraufhin gibt der alte Besitzer einen Negativ-Eintrag bei Ebay an den Käufer, der daraufhin den alten Besitzer ebenfalls einen Negativ-Eintrag setzt.
Ebay ist die Angelegenheit relativ egal und reagiert nicht.

Der alte Besitzer erwägt nun Anzeige gegen den Käufer.

Nur:

Anzeige wegen was? Wie lautet das Delikt? Die Versicherung kann den Vorfall bestätigen und verfügt über die Kaufverträge, namentlich das Original und die Fälschung.
Fakt ist, dass der Negativ-Eintrag geschäftsschädigend bei Ebay ist, also Handlungsbedarf besteht.

Wer kann helfen?

Gruss,

Simbabwe

Hallo.
Angenommen, ein KFZ-Besitzer verkauft seinen Wagen über Ebay
im Januar.
Es findet sich ein Käufer, der sich verpflichtet, die
Ummeldung sofort vorzunehmen. Zwei Tage später baut der Käufer
einen Unfall mit den Kennzeichen des alten Besitzers. Der alte
Besitzer kann mit der Versicherung aber regeln, dass er nicht
haftbar gemacht wird, sondern der neue Käufer.
Die Versicherung ruft aber ein paar Tage später den alten
Besitzer an und fragt, warum er denn den Wagen jetzt nochmal
verkauft hätte.
Es stellt sich heraus, dass der neue Besitzer den Wagen an
jemand anderen unter dem Namen des alten Besitzers verkauft
hat, also den Kaufvertrag gefälscht hat.

Daraufhin gibt der alte Besitzer einen Negativ-Eintrag bei
Ebay an den Käufer, der daraufhin den alten Besitzer ebenfalls
einen Negativ-Eintrag setzt.
Ebay ist die Angelegenheit relativ egal und reagiert nicht.

Der alte Besitzer erwägt nun Anzeige gegen den Käufer.

Nur:

Anzeige wegen was?

Lediglich wenn unter dem Vertrag mit deinem Namen unteschrieben ist e.v Urkundenfälschung.
Und Du als Aussteller genannt bist.

§267 StGB Urkunden Fälschung Erstellung eine falschen Urkunde

Weil die Angaben nicht stimmen.

Aussteller ist ein anderer als der genannte.

Wie lautet das Delikt? Die Versicherung
kann den Vorfall bestätigen und verfügt über die Kaufverträge,
namentlich das Original und die Fälschung.
Fakt ist, dass der Negativ-Eintrag geschäftsschädigend bei
Ebay ist, also Handlungsbedarf besteht.

Kreditgefährdung 824 BGB

Streitwerte werden bei sowas locker bei 20 000 angesiedelt mit kosten auf die man mglw sitzen bleibt.

Jakob

Wer kann helfen?

Gruss,

Simbabwe

Hallo,

Daraufhin gibt der alte Besitzer einen Negativ-Eintrag bei
Ebay an den Käufer, der daraufhin den alten Besitzer ebenfalls
einen Negativ-Eintrag setzt.
Ebay ist die Angelegenheit relativ egal und reagiert nicht.

Fakt ist, dass der Negativ-Eintrag geschäftsschädigend bei
Ebay ist, also Handlungsbedarf besteht.

Warum gab er denn einen negativ Eintrag ? Hätte doch damit rechnen müssen, eine „zurückreingewürgt“ zu bekommen.

Warum verkauft man Auto mit Kennzeichen ?? Wird doch überall davor gewarnt, auch im Brett Vier,- und Mehrräder’ haben wir es dauernd davon.

mE alles LEichtsinn, der nicht sein müßte.

gruß

dennis