ich wohne seit einiger Zeit in einem Studentenwohnheim. Schon vor meiner Zeit hat es Probleme mit der Mietzahlung gegeben, da der Verwalter mal abgebucht hat, mal nicht und dann 3 Mieten auf einmal geholt hat. Die Einzugsermächtigung war zwingend, sonst gab es keinen Mietvertrag!
Das Heim gehört einem Verein, der jetzt den Verwalter seines Amtes enthoben hat, mit der Folge, dass der Verwalter nix mehr gemacht hat. Nun wollen die Jungs und Mädels von mir, dass ICH nachweise, dass ich Miete gezahlt habe, und die fehlende Miete (bei mir ca. 1300.-DM) innerhalb 6 Wochen vollständig begleiche. Anderenfalls darf ich nicht ausziehen.
Muss ich den Nachweis erbringen dass ich Miete gezahlt habe oder nicht?
Muss ich innerhalb dieser Zeitspanne die fehlende Miete nachzahlen?
Hi,
wenn ein Abbuchungsauftrag vorlag, kannst Du doch anhand der Kontoauszüge die Zahlungen nachweisen, wo ist da das Problem?
Tatsächlich nicht gezahlte Mieten musst Du freilich nachzahlen, das dürfte je ebenso klar sein.
Es geht nicht darum, dass ich es nicht nachweisen kann. Ich will lediglich wissen ob ich es nachweisen MUSS! Wenn ich es nicht nachweisen muss, wer will mir dann sagen, wieviel Miete ich noch nachzahlen muss???
Grüsse Wolfgang
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Hi,
Du musst möglicherweise nicht, aber wenn der Vermieter dann einfach eine Forderung aufstellt über alle nicht nachgewiesenen Zahlungen, dann musst Du die Unrechtmäßigkeit der Forderung nachweisen - also effektiv dasselbe.
Du musst möglicherweise nicht, aber wenn der Vermieter dann
einfach eine Forderung aufstellt über alle nicht
nachgewiesenen Zahlungen, dann musst Du die Unrechtmäßigkeit
der Forderung nachweisen - also effektiv dasselbe.
Er MUSS nicht, er kann sicher auch gerne die Miete doppelt bezahlen
diese für den Vermieter zu einem lustigen Sektabend führede Variante hab ich natürlich nicht bedacht.
Vor allem wüsste ich als Vermieter doch gleich, was ich bei so netten Mietern mache: sofort ne überhöhte Nebenkostenabrechnung schicken und mich auf den Kaviar freuen
Hi Wolfgang,
Sie sind nicht verpflichtet, Mitmietern einen Nachweis zu erbringen!
Zudem sind Kündigungsfristen in einer WG sehr, sehr kurz und niemand kann irgend jemand hindern, aus einer Wohnung auszuziehen; die Jungs & Mädels sollten mal das StGB und hier den § Freiheitsberaubung nachlesen.
Falls Miete fehlt, müßten Sie nachzahlen, aber an wen? An die Jungs&Mädels oder an den Vermieter? Mit wem haben Sie einen Vertrag (auch nur mündlichen Vertrag?
peter
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