Ich hab da mal ein Scheidungsproblem.
Ich lebe seit über 2 Jahren von meinem Mann getrennt. Meine Tochter lebt bei mir. Über die Trennung der Güter und den Unterhalt haben wir uns schriftlich geeinigt. Wie teuer kann die Scheidung werden???
Wer sich einig ist, kommt billiger
Seit 1.7.98 gehört nur noch der Versorgungsausgleich zum Scheidungspflichtverbund. Wie hoch der Gegenstandswert dafür ist, weiß ich auf die Schnelle nicht.
Der Ausspruch „Die Ehe der Parteien wird geschieden“ hat einen Gegenstandswert von mindestens DM 4.000,-, § 12 GKG.
Sagen wir: Summa summarum DM 10.000,- Gstw.
Das Scheidungsurteil kostet 1,25 Gerichtsgebühren gleich knapp DM 300,-.
Im Scheidungsverfahren herrscht Anwaltszwang. Es ist ein ABERGLAUBEN, beide Scheidungswillige könnten sich durch einen Anwalt vertreten lassen. Richtig ist, daß ein Anwalt einen Scheidungsantrag stellt (Text vorher mit anderer Seite vereinbart) und der andere keinen Anwalt nimmt und keinen anderen Anträge stellt. Dafür bekommt der Anwalt anderthalb BRAGO-Gebühren gleich rd. DM 1.000,-.
Die Kosten des Verfahrens gehen „Halbe-Halbe“ an jeden der beiden Geschiedenen, § 93a ZPO.
Ende vom Lied: Eine einverständliche Scheidung würde Dich im günstigsten Fall DM 700,- kosten.