angenommen, jemand würde einen Eintrag (möglicherweise auch einen recht umfangreichen) aus einem Lexikon im Internet veröffentlichen, würde dies dann eine Urheberrechtsverletzung darstellen?
Kernfrage dabei dürfte sein, ob das Lexikon als Ganzes ein schützenswertes Werk ist und ein Artikel daraus damit nur ein Zitat, oder ob ein Artikel als in sich geschlossenes „Werk“ betrachtet wird bzw. zu umfassend ist, um noch durch das Zitat gedeckt zu sein.
angenommen, jemand würde einen Eintrag (möglicherweise auch
einen recht umfangreichen) aus einem Lexikon im Internet
veröffentlichen, würde dies dann eine Urheberrechtsverletzung
darstellen?
Kernfrage dabei dürfte sein, ob das Lexikon als Ganzes ein
schützenswertes Werk ist und ein Artikel daraus damit nur ein
Zitat, oder ob ein Artikel als in sich geschlossenes „Werk“
betrachtet wird bzw. zu umfassend ist, um noch durch das Zitat
gedeckt zu sein.
angenommen, jemand würde einen Eintrag (möglicherweise auch
einen recht umfangreichen) aus einem Lexikon im Internet
veröffentlichen, würde dies dann eine Urheberrechtsverletzung
darstellen?
Kernfrage dabei dürfte sein, ob das Lexikon als Ganzes ein
schützenswertes Werk ist und ein Artikel daraus damit nur ein
Zitat, oder ob ein Artikel als in sich geschlossenes „Werk“
betrachtet wird bzw. zu umfassend ist, um noch durch das Zitat
gedeckt zu sein.
Die Regeln sind dieselben wie bei anderen Arbeiten: die Quelle
samt ‚Zitat‘ will genannt sein.
Die Frage ist, ob ein einzelner Artikel in sich ein schützenswertes Werk darstellt, oder ob er als „Kleinzitat“ durchgeht.
Desweiteren würde mich interessieren, inwiefern dabei der §51 UrhG es erfordert, das Zitat in einen selbst formulierten Kontext zustellen, ob also ein Zitat nr in einem erklärenden Kontext stehen darf oder ob es auch alleinstehend publiziert werden darf.